Die Anklage

Nach mehr als dreieinhalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Duisburg am 10.02.2014 ihre Ermittlungen abgschlossen und in der heutigen Pressekonferenz entsprechende Tatvorwürfe gegen 10 von ursprünglich 17 bzw. 16 Beschuldigten erläutert. Ein Beschuldigter ist zwischenzeitlich verstorben.

PK 12.02.14

Foto: Stephan Eickershoff

Hier die Presseerklärung vom 12.02.2014:

Loveparade 2010 Ermittlungsverfahren abgeschlossen – Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage

„Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 10. Februar 2014 ihre Ermittlungen um das tragische Geschehen bei der Loveparade 2010 abgeschlossen und gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterin L. GmbH sowie sechs Bedienstete der Stadt Duisburg Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Gegen sechs Beschuldigte ist das Verfahren eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Gegen weitere Personen ist schon kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit zu keiner Zeit vorgelegen haben. Die Entscheidung bildet den Schlusspunkt intensiver, rund dreieinhalb Jahre dauernder Ermittlungen, mit denen bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidenten Köln sowie fünf Dezernenten und ein Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft befasst waren. Die dem Landgericht vorgelegte Anklageschrift hat einen Umfang von 556 Seiten. Die Verfahrensakten umfassen insgesamt 76 Bände mit mehr als 37.000 Seiten sowie 623 Sonderbände und Beweismittelordner.

Darüber hinaus sind dem Landgericht 19 Kartons mit Asservaten zugeleitet worden. Hinzu kommen Datenträger mit einem Volumen von rund 804 Terabyte und umfangreiches Videomaterial (963 Stunden). Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der tödliche Verlauf der Loveparade allein auf zwei Ursachen zurückzuführen. Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung sowie eine unterbliebene Überwachung sicherheitsrelevanter Auflagen am Veranstaltungstag führten dazu, dass 21 Personen starben und mindestens 652 zum Teil schwer verletzt wurden. Bei den vier Mitarbeitern der Veranstalterin handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Verantwortlichen für die Sicherheit sowie den technischen Leiter des Projekts Loveparade 2010. Das von ihnen geplante Zu- und Abgangssystem war nicht geeignet, die Besucher sicher auf das Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs zu führen. Insbesondere die sogenannte östliche Rampe war deutlich zu eng, um die erwarteten Besucherströme aufzunehmen. Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt würden. Bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Prüfung hätten die Mitarbeiter dies erkennen müssen.

Zur Durchführung der Loveparade war eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Team aus drei Bediensteten des Amtes für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg prüfte den entsprechenden Antrag der L. GmbH einschließlich der Tauglichkeit des geplanten Zu- und Abgangssystems. Diesen legt die Staatsanwaltschaft zur Last, die beantragte Genehmigung erteilt zu haben, obwohl auch sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung wegen der schwerwiegenden Planungsfehler undurchführbar und daher nicht genehmigungsfähig war. Angeklagt sind ferner drei städtische Bedienstete in leitender Funktion. Es handelt sich um den für das Prüfungsteam zuständigen Abteilungsleiter, die Amtsleiterin und den für Stadtentwicklung zuständigen damaligen Beigeordneten der Stadt Duisburg. Sie unterließen es, das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Hätten sie das ihnen unterstellte Prüfungsteam pflichtgemäß überwacht, wären die schwerwiegenden Planungsfehler erkannt und die Veranstaltung nicht genehmigt worden. Darüber hinaus verengten Zäune am Veranstaltungstag den ohnehin zu engen Durchgang auf der östlichen Rampe zusätzlich. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen tragen alle zehn Angeklagten auch hierfür die Verantwortung. Die Mitarbeiter der Veranstalterin sorgten nicht dafür, dass die Zäune entfernt wurden, obwohl die Genehmigung vorsah, diesen Bereich frei von Hindernissen zu halten. Die städtischen Bediensteten unterließen es, die Vorgaben der Genehmigung am Veranstaltungstag zu kontrollieren, obwohl sie hierzu verpflichtet waren. Am Nachmittag des 24. Juli 2010 brach das Zu- und Abgangssystem der Veranstaltung wegen der bereits in der Planung angelegten Fehler zusammen. Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen. Gegen den für Ordnungsangelegenheiten zuständigen Beigeordneten der Stadt Duisburg, leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bezirksamtes Mitte, den Polizeiführer am Veranstaltungstag sowie den von der Veranstalterin eingesetzten sogenannten Crowd-Manager ist das Verfahren eingestellt worden. Die Ermittlungen haben keinen Tatverdacht ergeben, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.

Zwar waren sie, ebenso wie zahlreiche weitere Mitarbeiter öffentlicher Stellen, auf unterschiedliche Weise in die Planung und Durchführung der Loveparade eingebunden. Ihre Mitwirkung war aber für die tödliche Menschenverdichtung nicht ursächlich. Sie hatten insbesondere keinen umfassenden Einblick in die Planungsunterlagen, der es ihnen ermöglicht hätte, die darin liegenden schwerwiegenden Fehler zu erkennen. Im Übrigen durften sie darauf vertrauen, dass das für die Genehmigung der Veranstaltung zuständige Amt für Baurecht und Bauberatung die allein ihm obliegende Prüfung der baulichen Planungen sorgfältig durchführen würde. Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade. Die Staatsanwaltschaft hat auch intensiv geprüft, ob die Verantwortlichen vor Ort, namentlich der diensthabende Polizeiführer, Maßnahmen unterließen, die den tödlichen Ausgang des Geschehens noch hätten abwenden können. Die Ermittlungen haben diesen Vorwurf allerdings nicht bestätigt. Die drohende Gefahr von Todesfällen und Verletzungen am Veranstaltungstag war entgegen anders lautenden Medienberichten nicht bereits am frühen Nachmittag, sondern erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erkennbar, als es ausweislich der Feststellungen des Sachverständigen nicht mehr möglich war, das weitere Geschehen aufzuhalten. Es besteht kein Grund, Ermittlungen gegen weitere Personen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und den Geschäftsführer der Veranstalterin. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden.“

Michael Schwarz
Oberstaatsanwalt

  • PK in fast voller Länge von VideoDu.de auf YouTube

Und noch meine lumpigen 2 Cents zu den Äußerungen die Polizei betreffend, nachdem ich mir die PK heute Morgen über Livestream angesehen hatte. Ein Schwerpunkt der Anklage fußt also auf dem m.M.n. viel zu einseitigen Gutachten von Keith Still und den darin bemängelten Planungsfehlern, wobei das Wort „Fehler“ in diesem Zusammenhang ziemlich verharmlosend klingt, jedenfalls in meinen Ohren. Die bedeutendsten dieser Fehler waren lt. Bien die Besucherführung durch die Tunnel sowie die Verengung der Rampe durch Zäune von ohnehin zu schmalen 18,28 Metern auf nur noch 10,59 Meter, vgl Keith Still. Wobei diese Zäune in den Planungsunterlagen ja gar nicht existieren. Die seitliche Begrenzung der Rampe durch eigentlich widerrechtlich geparkte Polizeifahrzeuge fand dabei keine Erwähnung. An dieser Verengung habe später die größte Menschendichte geherrscht und sei somit ursächlich für das Geschehen, Zitat Presseerklärung, s.o.:

Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen.“

Eigentlich könnt ich mich über diese Sätze kaputtlachen. Stundenlang – wenns nicht so traurig wäre. Warum drängten sich die Besucher denn dort? Dass Polizisten diese Situation durch fehlgeschlagenes Besucheraufstauen erst herbeigeführt und diese Verengung (die vorher zu keinem Zeitpunkt nur ansatzweise ein Problem darstellte) ab 16:12 Uhr auf Null reduziert haben, scheint keine Rolle zu spielen, es wurde jedenfalls in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erwähnt – im Gegenteil: die Polizeiketten seien grundsätzlich eine geeignete Maßnahme der Besuchersteuerung gewesen! Der Hohn schlechthin und für mich ganz klar ein Widerspruch! Aufgrund der miesen Planung sei es der Polizei unmöglich gewesen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um das Unglück noch abzuwenden..! Ferner habe die Polizei bereits gegen 13:00 Uhr die Probleme des Veranstalters an den Vereinzelungsanlagen gelöst, daraufhin sei bis ca 15:30 Uhr alles weitgehend rund gelaufen…. Soso.. Und überhaupt sei die Polizei ja gar nicht in dem Maße in die Planung eingebunden gewesen wie Veranstalter und Stadt, ergo könne man ihr keine Fehler anlasten –  im Gegenteil: die Polizei habe darauf vertrauen können, dass die zuständigen Fachleute auf Seiten von Stadt und Lopavent ihre Arbeit ordentlich ausführen… Ach was… gabs da nicht mal die „AG Sicherheit“? Die sich, Zitat:

wöchentlich traf – insgesamt 16-mal – auch um das Vorgehen bei außergewöhnlichen Vorfällen abzusprechen. In diesem Kreis saßen Vertreter der Stadt Duisburg, der Feuerwehr, des Veranstalters, der Duisburger Polizei und des zehnköpfigen Führungsstabes der Düsseldorfer Polizei.

Zitat SZ:

Die Polizei in Duisburg hat ihre Bedenken in mehreren Workshops und Besprechungen deutlich gemacht„, sagte ein Beamter – doch der Veranstalter habe darauf nicht reagiert.“

Der Kölner Express zitierte einen Gruppenführer:

Es gab zwölf bis 13 Ortstermine in Duisburg. Auch andere Einsatzführer der Polizei aus Wuppertal oder Aachen waren dabei. Und jedes Mal waren wir uns einig, dass das geplante Konzept im Chaos enden wird, dass es Verletzte und Tote geben wird.“

Einzelheiten zur Einsatzvorbereitung der Polizei findet man hier im „vorläufigen Abschlussbericht“ von Oktober 2010.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen der Polizei betrafen u.a. auch die Verlegung der Vereinzelungsanlagen weg vom Tunnel-Eingang, Vorsperren auf dem Weg zum Gelände sowie den Einsatz von Verbindungsbeamten.Polizei war gegen Loveparadegelände und Tunnel | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-war-gegen-loveparadegelaende-und-tunnel-id4004334.html#plx978308580
Die Polizei hatte grundsätzliche Bedenken gegen das Loveparadegelände. Das ist nun durch die Antwort der Landesregierung auf eine kleinen Anfrage der FDP belegt. Gleiches galt demnach auch für den Tunnel als einzigen Ein- und Ausgang. Diese und weitere Bedenken seien von Stadt und Veranstalter auch entgegengenommen und Änderungen in ihrem Sicherheitskonzept angekündigt worden.In der Antwort verweist die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf das Gutachten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei , wonach die Anregungen „insbesondere der Polizei“ geprüft und „soweit von Sachverständigen für sinnvoll erachtet, umgesetzt“ wurden. Die Polizei sei davon ausgegangen, dass ihren Bedenken umfassend Rechnung getragen wurde.Polizei war gegen Loveparadegelände und Tunnel | WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-war-gegen-loveparadegelaende-und-tunnel-id4004334.html#plx1551327566

Mit meiner persönlichen „Verschwörungstheorie“ (u. a. auch bzgl der Gutachterwahl) verschone ich Euch an dieser Stelle… nur gerecht klingt irgendwie anders als das, was ich heute gehört habe.

Und der guten Ordnung halber noch der Sermon des Herrn Link: – http://www.youtube.com/watch?v=BoXa5Lb9clI

Alles in detailliert und juristisch fachmännisch gibts wie immer bei Prof. Dr. Henning Ernst Müller im Beck-Blog.

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85 Comments

  1. Daphne
    Posted 12. Februar 2014 at 23:04 | Permalink | Antworten

    12.02.2014 – Das geschieht bis zum Prozessauftakt
    „Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg ist nun das Landgericht Herr des Loveparade-Verfahrens. Das sind die weiteren Schritte, bis es zu einem möglichen Hauptverhandlungstermin kommt. (..)“
    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/loveparade-verfahren-das-geschieht-bis-zum-prozessauftakt-id8985222.html#plx1918105691

    Edit 06.03.2014: Aktuelle Infos auf der Seite des Landgerichts Duisburg

  2. Daphne
    Posted 12. Februar 2014 at 23:10 | Permalink | Antworten

    12.02.2014 – Keine Frage der Moral
    „Müssen die Falschen vor Gericht wegen der Duisburger Love-Parade-Katastrophe? Nein, rechtfertigt sich nun die Staatsanwaltschaft. Die strafrechtliche Schuld sieht die Behörde bei den zehn Angeklagten, moralische oder gar politische Verantwortung spielt keine Rolle. (..)“
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-in-duisburg-staatsanwaltschaft-erklaert-anklage-a-953004.html

    12.02.2014 – FDP erwägt Untersuchungsausschuss
    „(..) Zunächst wolle sie aber die Ergebnisse der Beweisaufnahme in einem Strafprozess abwarten, teilte der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Robert Orth, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf mit. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben hat, wird das Landgericht Duisburg in den nächsten Monaten prüfen, ob es zum Strafprozess kommt. „Die FDP-Fraktion erwartet im Interesse der Hinterbliebenen der 21 Opfer sowie der Betroffenen der Loveparade-Katastrophe Aufklärung durch den Strafprozess“, unterstrich Orth. Daher gebe es zunächst keinen neuen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss.“
    http://www.focus.de/regional/duesseldorf/notfaelle-fdp-erwaegt-untersuchungsausschuss-zur-loveparade_id_3609952.html

  3. Daphne
    Posted 13. Februar 2014 at 12:19 | Permalink | Antworten

    12.02.2014 – STUDIO 47: Interwiew mit Julius Reiter
    „Im Gespräch mit Moderatorin Julia Krischer berichtet Prof. Dr. Julius Reiter, Rechtsanwalt der Betroffenen der Loveparade 2010, über die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt vertritt rund 100 Opfer und Hinterbliebene der Loveparade.“
    http://www.youtube.com/watch?v=eQcnzu7Smzc

  4. Daphne
    Posted 13. Februar 2014 at 12:43 | Permalink | Antworten

    12.02.2014 – Deutschlandradio
    Einschätzungen eines Langzeit-Beobachters: Interview mit Lothar Evers
    [audio src="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2014/02/12/drk_20140212_1717_3ac34cc7.mp3" /]

  5. studio2010loveparade
    Posted 13. Februar 2014 at 13:08 | Permalink | Antworten

    Hi Daphne,

    „Eigentlich könnt ich mich über diese Sätze kaputtlachen. Stundenlang – wenns nicht so traurig wäre. Warum drängten sich die Besucher denn dort? Dass Polizisten diese Situation durch fehlgeschlagenes Besucheraufstauen erst herbeigeführt und diese Verengung (die vorher zu keinem Zeitpunkt nur ansatzweise ein Problem darstellte) ab 16:12 Uhr auf Null reduziert haben, scheint keine Rolle zu spielen, es wurde jedenfalls in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht erwähnt – im Gegenteil: die Polizeiketten seien grundsätzlich eine geeignete Maßnahme der Besuchersteuerung gewesen! Der Hohn schlechthin und für mich ganz klar ein Widerspruch!“

    Tja, Daphne, da sitzt ja auch unser Innenminister am längeren Hebel. Vom Duisburger SPD-Chef während der Lopavorbereitungen emporgestiegen zum frisch gebackenen Innenminister während der Lopa und somit obersten ‚Polizeichef‘ hat er alles im Griff, um zu vermeiden, dass auffällt, wie sehr sein Besuch in der Zentrale die polizeiliche Aufmerksamkeit just in den entscheidenden Minuten der Katastrophe empfindlich abgelenkt hat.

    „Aufgrund der miesen Planung sei es der Polizei unmöglich gewesen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um das Unglück noch abzuwenden..!“

    Dass die miese Planung es der Polizei erschwert hat, ist sicher keine Frage. Aber dass zusätzlich eventuell nur deshalb die unsinnigen Sperren angeordnet wurden, weil eben just im entscheidenden Moment ‚dank‘ Innenministerbesuch in der Zentrale die dringend notwendige Kommunikation zur Zentrale versagt hat und deshalb für die Polizisten vor Ort auf der Rampe der Überblick nicht gegeben war, das wird wohl ausgeblednet.

  6. Posted 13. Februar 2014 at 13:16 | Permalink | Antworten

    Hm, sorry, WordPress bringt wohl einiges durcheinander.

    Als Name sollte eigentlich „Blue“ erscheinen…. ich hab die richtigen Kennwörter vergessen, mal seh’n wie dieses kommt.

  7. Posted 13. Februar 2014 at 13:35 | Permalink | Antworten

    oops…,na immerhin „Bluemoonsun“ statt studio2010loveparade, aber die alten Haasen, wissen ja dass das alles dasselbe ist: Blue/Bluemoonsun/studio2010loveparade

    wollte ohnehin nur mal kurz grüßen..

    „Müssen die Falschen vor Gericht wegen der Duisburger Love-Parade-Katastrophe? Nein, rechtfertigt sich nun die Staatsanwaltschaft. Die strafrechtliche Schuld sieht die Behörde bei den zehn Angeklagten, moralische oder gar politische Verantwortung spielt keine Rolle. (..)“

    letzter Satz ist wirklich ein juristisches Manko/ Problem, das in Fällen solcher Großveranstaltungen m.E. zu kurz greift.

    • Daphne
      Posted 13. Februar 2014 at 20:06 | Permalink | Antworten

      Hey Blue, hab Dich auch so erkannt 😉

      • Posted 14. Februar 2014 at 19:05 | Permalink | Antworten

        Hi Daphne,

        schon klar, dass Du wusstest, wer ich bin…. wollte dir als beharrliche ‚Doku-Chefin‘ 😉 nur nicht vor neuen Lesern mit meinem Blogtitel den Rang ablaufen. 😉
        Ich bedaure, dass ich meine angefangene PP Präsentation, die das Ganze auf eine andere Weise, alsmit den Videoas, gut veranschaulichen würde, in 2012 nicht fertig stellen konnte, weil es trotz des schon guten Anfangs, so wie ich sie mir vorgestellt hatte, zu viel Zeit gekostet hätte. Aber vielleicht kann ich mir gelegentlich dieses Jahr noch Zeit stehlen, denn es wäre zu schade um das, was schon fertig war. Ich hatte diese Präsentation ja hauptsächlich vor, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Entscheidungsträger im Prozess auch emotional berührt werden, nachvollziehen können, was da wirklich passiert ist. Die Videos werden sich die wenigsten, so wie wir angesehen haben. Man muss es anders aufbereiten, damit sie es tun.
        Nun denn, mal schau‘ n. Im Moment kann ich noch nicht absehen, ob ich die Zeit finden werde.

  8. lopachron
    Posted 13. Februar 2014 at 17:31 | Permalink | Antworten

    Tja, sehr schade – die Aufklärung der LoPa-Katastrophe erstickt womöglich im Korruptionssumpf und/oder scheitert an einem zu einseitig priorisierten – aber leider unvollständigen – Gutachten bzw. generell am deutschen Strafrecht 😉

    Um 15:30 Uhr gab es erhebliche Probleme mit dem Durchfluss am Rampenkopf. Der Durchfluss in den Tunnels und im unteren Bereich der Hauptrampe war locker. Diese Verdichtung im oberen Bereich der Hauptrampe wurde durch die Besucher teilweise selbst aufgelöst, in dem seitliche – zunächst durch Zäune versperrte – Fluchtmöglichkeiten genutzt wurden.
    Die Polizei hat (auf Hilfegesuchen des Veranstalters) auf diese Zustände am Rampenkopf aber ab ca. 15:50 Uhr dermaßen kopflos mit „3 Vollsperren – alle an Orten ohne Fluchtmöglichkeiten, im Westen gar in einem Tunnel -“ reagiert, dass sie es innerhalb von 30 Minuten (bis ca. 16:20 Uhr) geschafft hat, aus einem locker fließenden Besucherstrom mit Stau am Rampenkopf (Fluchtmöglichkeiten vorhanden) eine totale und lebensgefährliche Verdichtung im unteren Bereich der Hauptrampe (keine Fluchtmöglichkeiten vorhanden) zu produzieren und obendrein 2 Besucherströme in Gegenrichtung aufeinander prallen zu lassen. Ein nennenswerter Besucherstrom in Gegenrichtung (abreisewillige Besucher) konnte bis ca. 15:50 Uhr aufgrund des zu starken Zustroms erst gar nicht entstehen. Durch die Polizeimaßnahmen wurde dieser natürliche einseitige Besucherzustrom leider künstlich aufgeweicht und tausende abreisewillige Besucher haben es ausschließlich durch die Hilfe der Polizeisperre 3 auf die Hauptrampe geschafft. Und genau dieser durch die Polizeisperre 3 in 30 Minuten künstlich aufgebaute Gegenstrom war ursächlich für eine etwa 50 Minuten anhaltende Verdichtung (ca. 16:20 Uhr bis 17:10 Uhr) im unteren Bereich der Hauptrampe. (Festrennen)
    Diese operativen Fehlmaßnahmen, die ja ursächlich zu der tödlichen Verdichtung geführt haben, sollen „strafrechtlich“ nicht relevant zu sein..?
    Dass die Polizei einen erheblichen Teil der Hauptrampe permanent mit ihren stehenden Fahrzeugen und einem durchfahrenden Bulli zum Zeitpunkt der Katastrophe belegt und damit den Besucherfluss bzw. die Ein-/Ausgangsbreite vorsätzlich reduziert hat, scheint auch „strafrechtlich“ nicht relevant zu sein – obwohl gerade die Rampembreite nach Prof. Still ja der Hauptgrund für die Katastrophe war..?

    Alleine daran, wie schnell sich das Gedränge nach der Katastrophe aufgelöst hat, sieht man doch, dass die Katastrophe bei richtigem operativen Handeln (z.B. Vollsperre Schleusen, Öffnung Notausgänge, adäquate Besuchersteuerung) bzw. womöglich gar einfach bei „operativen Nichthandeln“ sehr wohl vermeidbar gewesen wäre – zumindest im gefährlichen unteren Bereich der Hauptrampe, wo es null Fluchtmöglichkeiten gab.
    Die Polizei-Hundertschaften und Einsatz-/Veranstaltungsleitungen können also auch bei zukünftigen Gefahrenlagen operativ machen was sie wollen. Ganz ohne Konzept, Nachdenken und Vorbereitung – einfach mal spontan „Räuber und Gendarm“ spielen, ein tödliches Gedränge herbei sperren und dann die Eingesperrten aufeinander loslassen bzw. sich selbst überlassen. Bravo Strafrecht…

    Da kann eine Veranstaltung noch so toll geplant und mit tausend Fluchtwegen etc. genehmigt sein – ein kleines Unwetter, ein kleiner Anschlag etc. – wenn man dann die Besucher wieder gezielt und konzeptlos an einem Ort ohne Fluchtmöglichkeiten einsperrt, dann wird es leider erneut eine Katastrophe geben…

    Offensichtlich ist im Strafrecht an der lückenlosen Aufklärung – was passiert ist und warum was passiert ist – niemand wirklich interessiert, es geht alleine darum, ob man einzelnen Personen mit ausreichender Sicherheit etwas „Kleines“ anhängen bzw. strafrechtlich nachweisen kann. Und nur dann traut man sich Anklage zu erheben. Ob die Katastrophe mittels dieser Anklage aufgeklärt wird oder ob damit alle wichtigen Ursachen erfasst werden, ist völlig nebensächlich.
    Der gebotene Aufklärungs- und Aufarbeitungsauftrag wird einfach mit ein paar unvollständigen Gutachten abgehandelt. Und um vom eigenen Aufklärungs-/Ermittlungs-/Systemversagen abzulenken, versucht man jetzt im Vorfeld des Verfahrens nochmal deutlich zu machen, dass man ja für die Aufklärung politischer und moralischer Verantwortung gar nicht zuständig ist. (auf deutsch: „Die wahren Schuldigen sind leider strafrechtlich nicht greifbar. Den wahren Schuldigen können wir leider strafrechtlich nichts nachweisen!“)
    Der Staatsanw. geht es also in Wirklichkeit nur darum, ein paar Leutchen mit 1-jährigen Bewährungsstrafen zu belangen, um die öffentliche Erwartungshaltung nach „Bestrafung von Schuldigen“ einigermaßen befriedigen zu können.
    Und je mehr „taktische“ Zeit man sich dabei lässt, um so größer ist das „öffentliche Vergessen“, um so kleiner ist das öffentliche Aufklärungsverlagen und um so geringer ist die öffentliche Erwartungshaltung an das Anklageverfahren und die Urteile.

    In Zukunft sollte man sich bei Katastrophen, bei denen man nicht Willens oder in der Lage ist, diese voll umfänglich aufzuklären, einfach den ganzen Nonsens sparen – keine teuren Gutachten, keine teuren Ermittlungen, kein teures Verfahren, etc. – einfach dieses ganze sinnlos verschwendete Geld kumulieren und direkt den Angehörigen der Opfer bzw. den Opfern selbst zukommen lassen… Danke!

    • Daphne
      Posted 13. Februar 2014 at 20:00 | Permalink | Antworten

      Hallo, LC – schön geschrieben… wie immer 😉 Hatte eigentlich schon früher mit Dir gerechnet, siehe

      • lopachron
        Posted 13. Februar 2014 at 20:23 | Permalink | Antworten

        Hi Daphne – ich bewundere weiterhin dein Durchhaltevermögen 🙂

        hehe, die Sache mit dem Bulli – ja die will man gar nicht untersuchen – genauso wie man eigentlich alles Operative nicht untersuchen will – und mit Hilfe des britischen Experten hat man jetzt ja auch die Grundlagen dafür geschaffen, diese Dinge nicht mehr untersuchen zu müssen…

      • Posted 14. Februar 2014 at 17:47 | Permalink | Antworten

        Hi Lopachron

        „In Zukunft sollte man sich bei Katastrophen, bei denen man nicht Willens oder in der Lage ist, diese voll umfänglich aufzuklären, einfach den ganzen Nonsens sparen – keine teuren Gutachten, keine teuren Ermittlungen, kein teures Verfahren, etc. – einfach dieses ganze sinnlos verschwendete Geld kumulieren und direkt den Angehörigen der Opfer bzw. den Opfern selbst zukommen lassen… Danke!“

        …in der Tat.
        Aber mit Sicherheit hätten sich damit etliche auch nicht zufrieden gegeben.

    • Posted 14. Februar 2014 at 19:18 | Permalink | Antworten

      Hi Lopachron
      (also das Lob gehört dir und nicht Daphne, obwohl sie ja auch ordentlich daran beteiligt ist)

      Habe mir gestern dann nach langer Pause also auch mal das letzte Video von Dir angesehen. Ich finde deine Begründung dort in den Texten sehr gut. Deine Sicht, dass „es sich _nicht_ um dilettantische Planungsfehler handelte, sondern um „Professionelles Schönreden, Schönplanen und Durchdrücken einer von vorne herein undurchführbaren und zum Scheitern verurteilten Veranstaltung“ von wem und warum auch immer….“ könnte die Sache im Kern treffen.

      Denn wenn man das Gesamte, das wir zusammengetragen haben, mal unter diesem Aspekt betrachtet, gibt es genau dafür sogar einen Beleg. Ist vielleicht eine Frage der Interpretation, aber möglich.

      Alle erst dadurch entstandenen operativen Fehler am Tag, kann man sehr gut genau daran, also an der Kapazitätsregulierung, wie du das treffend nennst, festmachen:

      Allem voran waren das nämlich die unsinnigen Polizeiketten, die m.E. in ihrer ‚Sturheit‘ wirklich nur mit dieser Prämisse zu erklären sind, womit die Strategie/Planung sich dann gerade auch verrät. Denn in der aktuellen Situation, wo es auf jede Minute ankam, wo z.B. die Polizisten unten vor Ort keine zwei Meter weit sehen konnten, folglich unbedingt auf eine funktionierende Funkkommunikation von Seiten derer, die sehen konnten, angewiesen waren, brach diese ja zusammen. Genau dadurch zeigten die zwecks Kapazitätsregulierung gegebenenfalls vorgesehenen Polizeiketten ihr wahres Gesicht und zwar völlig ‚teilnahmslos‘ gegenüber dem beginnenden Drama. Der Knackpunkt: Eben weil kein Polizist/Ordner/Crowdmanager *vor Ort* den Ausbruch schnell genug sehen und reagieren konnte, konnte eben genau diese ursprüngliche Vorgabe der Kapazitätsregulierung, wegen der zusammengebrochenen Funkkommunikation und mangels Lautsprecher, nicht mehr rechtzeitig rückgängig gemacht werden. Die Sperre 3 stand ’stur‘ und funktionierte und offenbarte damit das wahre Gesicht der nicht dilettantischen, sondern absichtlichen, ursprünglichen Planung. Aber, Lopachron, dann lag es eben auch an der Planung und nicht an der Polizei und ist Deine Sicht ja doch gar nicht konträr zu der von Lothar Evers, wie er es auf Beck Blog meint. Oder verstehe ich dich falsch?

      Dieses ursprüngliche, kapazitätsregulierende Vorgehen musste zuallererst von Lopavent ausgegangen sein, denn die haben ja a) wegen der Pressekonferenz und dann b) wegen des ersten Staus am Rampenkopf, die Polizei aktuell um Hilfe gebeten, was m.E. heißt, sie haben ihr quasi ein Kommando gegeben mit anderen Worten also den Startschuss gegeben für diese schon vorher auf dem Papier geplante spezielle Kapazitätsregulierung am Tag.

      Die galt eben nicht der drohenden Gefahr sondern der Regulierung zwecks Verhinderung der Platzüberfüllung.

      Die Irrsinnigkeit der Sperren war keine Notlösung, sondern in der Not gab es mangels anderer Faktoren keine Möglichkeit diese fatale Planung aufzuheben. Somit werden die Sperren zum Beweis der vorsätzlich sicherungsgefährdenden Planung.

      Möglicherweise hätte zwar auch das noch gut gehen können, wenn nicht die beiden anderen operativen Fehler: Gulli – Bulli just an der empfindlichsten Stelle dazu gekommen wären. Der Gulli als Auslöser und der Bulli als Verstärker.

      Zuletzt fragt sich noch, ob tatsächlich rechtzeitige Meldung ans Krisenmanagement erging und letztlich wirklich der Ministerbesuch in der Zentrale die Aufmerksamkeit des Polizeiführers so stark einschränkte, dass dadurch die rasche Aufhebung der irrsinnig geplanten Sperren verhindert wurde. Auf einem Video (der Name fällt mir jetzt auf Anhieb nicht ein) ist zu sehen, dass Polizisten zu dem entsprechende Zeitpunkt die ersten Umstürze von oben über dem Container tatsächlich gesehen und auch gemeldet haben. Das konnte wohl nicht durchdringen.

      Aber angesichts der beiden anderen operativen Fehler: Gulli – Bulli, die auf das Konto der kapazitätsregulierenden und kostensparenden Planung gehen, dürfte das dennoch auch schon zu spät gewesen sein. Es wären vielleicht weniger Todesfälle geworden. Der Gulli war an der denkbar ungünstigsten Stelle der so entstandenen Dichte. Wer durch die Masse aus dem Tunnel heraus um diese Ecke geschoben wurde, war in keiner Weise auf das doppelte Hindernis vorbereitet, den Gulli und die erste einsetzende Gegenströmung der Abgänger. Der dazu kommende Druck durch den Bulli hat das Knäuel zusätzlich vergrößert.

      Dein Vergleich mit den Kirchentagsbesuchern dürfte aber m.E. nicht ganz hinkommen. Die wären sicher ruhiger gewesen, sodass es eventuell weniger Tote und Verletzte gewesen wären, aber Gulli – Bulli, Masse und Dichte hätten an dieser Ecke selbst die ruhigsten Leute umgeworfen, bzw. erstickt.

      Ohne die Polizeisperren halte ich für möglich, dass alles glimpflich abgelaufen wäre. Über dem Gulli wären vielleicht dennoch welche gestürzt, aber das hätte sich ohne Verletzte und Tote auflösen können, weil genug Platz gewesen wäre. Ob es später woanders dann dazu gekommen wäre, muss natürlich auch offen bleiben.

      Aber die <bkapazitätsregulierende Planung, die die Sicherheit der Raver gezielt nur auf dem Papier berücksichtigt hat, bleibt die erste Ursache.

      Da die offenkundig so gezielt geplant und durchgezogen wurde, müsste, meine ich, eine konkrete – vielleicht ehrgeizige – weisungsbefugte Person dahinter gestanden haben, die die Steuerung in der Hand hatte. Das könnte durchaus der Meister der Veranstaltungstechnik von Lopavent gewesen sein, wie Lothar meint.
      Du schreibst auf Beck Blog: „Niemals durfte man in den Tunneln sperren – wenn, immer an den Schleusen. So war es auch geplant. Auslöser des Gedränges war m.E. das Aufeinanderprallen der zuvor angestauten Besucherströme.“

      Mit „So war es auch geplant“. widersprichst du dir doch. Denn demnach waren doch wohl auch die Sperre 3 auf der Rampe und die in den Tunneln schon im voraus als Möglichkeit geplant und nicht nur am Einlass und nicht erst durch die Not der Situation spontan entschieden. Ich denke das macht einen großen Unterschied.

      • lopachron
        Posted 14. Februar 2014 at 23:47 | Permalink | Antworten

        Hi Blue,

        grudsätzlich denke ich, dass die 15. BPH zur Unterstützung an den Schleusen vorgesehen war. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Engstelle zwischen den Dreieckszäunen schon auch in der Planung als Vollsperrmöglichkeit vorgesehen war – evtl. auch als umgekehrter Schleusenersatz zur kontrollierten Geländeräumung am Schluss der Veranstaltung.
        Auch die Zäune am Rampenkopf gehörten m.E. zum planerischen Konzept der Kapazitätskontrolle/-regulierung bzw. Zuflussbegrenzung. Vielleicht wollte man auf diese Weise sogar sicherstellen, das die Floats nicht dauerhaft blockiert werden können…

        • Daphne
          Posted 15. Februar 2014 at 10:23 | Permalink | Antworten

          RA Berstermann (i.A. der Stadt) vor dem Innenausschuss, Protokoll Seite 67:

          “ (..) es war mit dem Veranstalter verabredet worden, dass das zu Beginn der Veranstaltung entfernt wird. Die (städtischen) Beamten sind nicht auf die Idee gekommen, dass er das nicht tut, weil der Zaun ja gar keine Funktion mehr hatte. Und sie haben vor allen Dingen auch keine Gefahr gesehen – es war für sie kein Gefahrenschwerpunkt. (..)

          Dass am 24.07. seitens des Bauamtes bewusst nicht kontrolliert wurde, ist ja bekannt und eine andere Geschichte…

    • Pilsbierchen
      Posted 14. Februar 2014 at 22:33 | Permalink | Antworten

      Hi Lopachron,

      freut mich, Dich wieder zu lesen. Schon in unseren früheren Beiträgen (zuletzt vor allem im Still-Gutachten-Artikel) war ja deutlich erkennbar, dass wir beide eine ganz ähnliche Sichtweise haben. Insofern kann ich eigentlich alles unterstreichen, was Du hier geschrieben hast.

      An der PK der StA ist immerhin bemerkenswert, dass man die engere Unglücksursache (Massenzusammendrängung aufgrund gegenläufiger Besucherströme) zumindest benannt hat. Man meint jedoch, dass die Polizei diese Situation nicht mehr verhindern konnte, weil sie aufgrund der (zweifellos) fehlerhaften Planung quasi zwangsläufig eintreten musste, während Du und ich (und viele andere) aufgrund der detaillierten Auswertung des öffentlich zugänglichen Materials zu dem Schluss kommen, dass die Situation vor allem durch operative Fehlentscheidungen (Nichtschließen der Eingangsschleusen und stattdessen Errichtung von Sperren im Veranstaltungsgelände selbst) entstanden ist.

      Da wir uns so intensiv mit der Materie beschäftigt haben, fällt es uns schwer, zu verstehen, weshalb andere (die sich im Falle der StA sogar beruflich damit befasst haben) diese Sichtweise nicht teilen. Ich wäre ja bereit einzusehen, dass meine Sicht laienhaft und daher falsch sein könnte, wenn es nicht zu viele Beispiele dafür gäbe, dass immer dann, wenn die Polizei oder einzelne Polizisten selbst verdächtig sind, nicht ernsthaft genug ermittelt wird und u.U. sogar Beweise vernichtet werden. Vielleicht hat jemand von euch kürzlich den Fersehfilm Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“ gesehen (anzusehen u.a. hier), da wurde die Problematik doch sehr eindringlich dargestellt.

      Der Rechtsstaat hat offenbar da seine Grenzen, wo Exekutive gegen Exekutive vorgehen soll. Ich bin deshalb sehr misstrauisch, ob im Falle der LoPa ausreichend vorbehaltlos und objektiv ermittelt wurde.

      Immerhin, ein Verfahren wird nun auf jeden Fall stattfinden, wenn auch wahrscheinlich erst 2015. Ich befürchte aber, dass es mit Freisprüchen enden wird, denn es dürfte ja doch ziemlich schwierig sein, den nun angeklagten Schreibtischtätern nachzuweisen, dass ihre Handlungen ursächlich zur Massenverdichtung und damit zu den Opfern führen mussten.

      Zur auch von Dir angesprochenen Problematik der politischen und moralischen Verantwortung kann ich nur sagen, dass es mir schon einleuchtet, dass dies nicht Inhalt von Strafverfahren sein kann. Sosehr mir Herr Sauerland auch unsympathisch war – eine strafrechtliche Schuld wird man ihm nicht nachweisen können, weshalb eine Anklage gegen ihn völlig aussichtslos wäre. Bei Schaller sehe ich das auch so, lediglich bei Rabe verstehe ich nicht ganz, weshalb er nicht verdächtig sein sollte. Als Ordnungsdezernet und Leiter des Krisenstabes war der doch entscheidend an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt und hat die Planungen maßgeblich beeinflusst.

      mfg

      PB

      • lopachron
        Posted 14. Februar 2014 at 23:12 | Permalink | Antworten

        Hi PB,

        von dir hab‘ ich auch lange nchts gelesen 😉

        Zum Sachverhalt:
        1) Wer sich Kamera 13 ab 16:15 anschaut, sieht doch ganz eindeutig, dass dort hinter der PK3 eine Menschenmauer von abreisewilligen Besuchern aufgebaut wird.
        2) Die anreisenden Besucher, welche zunächst bis etwa 16:20 hinter den PK’s 1+2 fest hängen laufen auf diese Menschenmauer zu und können sie in den folgenden 50 Minuten nicht überwinden.

        Man braucht sich also nur Kamera 13 von 16:15 bis 16:25 anzusehen, um zu verstehen, wie die gegenläufige Verdichtung entstanden ist. Ganz einfach!

        Dafür braucht man nicht einmal einen Experten. Ohne die PK’s hätte es keine Menschenmauer von Abreisenden auf der Hauptrampe gegeben und viele der anreisenden Besucher / jetzigen Opfer wären somit garantiert und definitiv über die Böschungen auf das Gelände gelangt, genauso wie sie es bis 15:50 Uhr auch getan haben.

        Ich kann echt nicht verstehen, wieso die Staatsanwaltschaft diese offensichtlichen Tatsachen einfach so übergeht… und Prof. Still hat die Chronologie und Wirkung der Polizeisperren doch gar nicht wirklich untersucht!!!

        Wenn du mich fragst, ist das alles Schmu, was die uns da in Punkto Polizei:

        „die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade.“

        verkaufen wollen… Ja, ich denke du hast recht mit deinen Vorbehalten gegenüber objektiven Ermittlungen.

      • Posted 16. Februar 2014 at 13:32 | Permalink | Antworten

        Hi Lopachron und Pilsbierchen

        warum beharrt ihr immer noch so sehr auf der Polizei als Schuldige, obwohl Ihr selber doch das Gegenteil belegt?

        Ich erinnere mich an eine lange Diskussion auf Beck Blog in der Angelegenheit der Polizei. Da wurde, wenn ich mich richtig erinnere gesagt, dass

        a) die Polizei in geschlossenen Räumen – und das war die Lopa ja – nur dann eigenständig, also unabhängig vom Eigentümer/bzw. Veranstalter handeln darf, wenn es unmittelbar um Leib und Leben der Menschen ging. Das genau aber konnte kein Polizeiführer unten vor Ort schnell genug erkennen. Bestenfalls hätte er es per Funk oder Lautsprecher vom Krisenmanagement erfahren können, was aber im entscheidenden Moment ja nicht funktionierte. Möglicherweise hat die Ablenkung des Innenministerbesuchs im Krisencenter just im entscheidenden Moment verhindert, dass der Polizeiführer erkennen konnte, sofort die geforderte Initiative übernehmen zu müssen und die Sperren zu verhindern, statt aufzustellen. Denn es gab ja offenkundig eine Meldung. Unser freundlicher Schupo und ein Bundesbeamter von oberhalb der Rampe haben Meldung gegeben. – Schon bei den allerersten Videos, die ich mir genauer angesehen hatte (das waren die von oben, ich glaube von coolwojtek?) ist mir das, wie uneigenständig und teilnahmslos wirkende Verhalten der Polizei aufgefallen. Damals konnte ich mir das nicht erklären. Aber jetzt weiß ich warum. Denn wenn

        b) der Veranstalter die Polizei um Hilfe bittet, wie in diesem Fall, dann ist auch der Veranstalter der Entscheidungsträger und Verantwortliche dafür, was getan wird. Mithin sind die drei verheerenden Sperren vom Veranstalter veranlasst worden. Die Polizei war ausführendes Organ und nicht eigenständig handelnd.
        Und Du hast Recht Lopachron, diese Sperren waren für den Fall der Fälle zwecks Zugangsregulierung schon im Plan vorgesehen. Speziell diese Dreieckszäune zwecks Verengung auf der Hauptrampe, machen nur für solch eine geplante Sperre Sinn. Das verringerte die Zahl der dafür erforderlichen Polizeibeamten um die Hälfte. Und möglicherweise wollte Lopavent – ob nun Schaller selber oder sein „Meister der Veranstaltungstechnik“ die Sperren nicht auflösen, um auf keinen Fall die Pressekonferenz zu gefährden, denn es hatte ja schon einen Stau am Rampenkopf gegeben. Es schien doch alles daraufhin getrimmt worden zu sein. Die Gefahr der Tunnel hatte man wahrscheinlich überhaupt nicht im Blick. Stattdessen hat Lopavent also die größte Gefährdung, die wahre Tragödie verursacht.
        Ich weiß nicht, möglicherweise waren die – also „Meister der Veranstaltungstechnik“ und Co – in ihrem Eifer, diese Kapazitätsregulierung in den Griff zu bekommen, so geblendet, dass sie die Gefahr der Tunnel völlig aus den Augen verloren. Laut Bauamt, sollten die ja auch die Rampe ganz frei räumen, wogegen Lopavent mit den Dreieckszäunen demnach massiv verstoßen hat.

        Gruß
        Blue

        • Daphne
          Posted 16. Februar 2014 at 14:11 | Permalink | Antworten

          Mithin sind die drei verheerenden Sperren vom Veranstalter veranlasst worden.
          Das stimmt so nicht, Blue…

          Funkspruch 15:33 Uhr:

          Jupiter 01/10 an Jupiter 01
          „Wir haben das Problem, dass im Bereich der Rampe sich jetzt Personen stauen. Vorschlag des Veranstalters, der sich für vernünftig anhört, ist, an den beiden Zulaufstellen Ost und West für maximal 10 Minuten zu sperren. Wenn diese Sperre eingezogen ist, würden wir mit der 15. (Polizeihundertschaft) auf halber Höhe der Rampe sperren und dann zusammen mit Kräften der 15. und dem Veranstalter die Leute Rampe rauf und dann in den Südbereich des Veranstaltungsgelände bringen. Können wir aber nur dann machen, wenn die Abschnitte Ost und West diese Sperrung mit verpacken. Bitte einmal abklären, ob wir das machen können.“

          15:40 Uhr, Bericht PHK M.:

          „Nach Besprechung wurden diese Sperrmaßnahmen anders als zunächst angedacht durchgeführt, nämlich im Karl-Lehr-Tunnel / östliche Rampe:

          – Ostseite mittig im ersten Tunnelabschnitt hinter der Einlassstelle Ost
          – Westseite aus Richtung Westen gesehen unmittelbar vor der Rampe West (Nebenrampe).”

          Aufgrund der hohen Personenzahl auf der Rampe um dem Umstand, dass eine Vielzahl von Personen auf der Rampe auch abseits der eigentlichen Zugangsmöglichkeit auf das Veranstaltunsgsgelände versuchten durch Erklettern von Mauern und ähnlichem auf das Gelände zu gelangen, war eine Sperrung an der Rampe an sich nicht mehr möglich. Alternativ dazu wurde nach Rücksprache mit dem Jupiter 01/10 im Tunnel Karl-Lehr-Straße auf beiden Seiten (Ost und West) an folgende Örtlichkeiten eine Vorsperre durch das Einziehen einer Polizeikette (PK1 & PK2) eingerichtet (15.45Uhr)”

          Das Einrichten der PK3 im unteren Rampenbereich erfolgte dann eher spontan, nachdem ein Beamter feststellte, dass jede Menge Heimgänger in Richtung Tunnel abströmten und so den PK 1 & 2 in den Rücken laufen würden. Dies sollte durch die PK3 verhindert werden, vgl Bericht PHK M.:

          “Der von Jupiter 25/10 aus der oben gelegenen Umfahrung des südlichen Veranstaltungsgeländes herbeigerufene Jupiter 25/21 hat sich seinen Weg fußläufig über das Veranstaltungsgelände zur östlichen Rampe gebahnt und wollte über die Rampe in Richtung Karl-Lehr-Tunnel vorrücken. Dabei hat er festgestellt, dass in großer Anzahl Personen aus beiden Rampen in den Karl-Lehr-Tunnel strömen (Heimgänger). Deshalb wurde an Jupiter 25/21 der Auftrag erteilt, auf der Rampe im unteren Bereich (ca. 10 m nördlich Karl-Lehr-Straße) eine Sperre errichtet, um zu verhindern, dass Personen in den Rückraum der mit der Sperre im Karl-Lehr-Tunnel beauftragten Kräfte gelangen.”

        • Pilsbierchen
          Posted 16. Februar 2014 at 17:49 | Permalink | Antworten

          Hi Blue,

          ich wüsste nicht, wo ich belegt hätte, dass die Polizei vor Ort unschuldig war.

          Auch wenn es stimmt, dass der Veranstalter die Polizei um Hilfe gebeten hat, entbindet das die Polizei m.E. nicht davon, für ihre Handlungen geradezustehen. Weder wenn sie genau das macht, was der Veranstalter vorschlägt (weil das aus ihrer Sicht unsinnig und kontraproduktiv sein könnte) und schon gar nicht, wenn sie irgendetwas anderes macht, als das, was der Veranstalter vorgeschlagen hatte (wie in diesem Fall geschehen).
          Der Veranstalter wollte weder die Sperren in den Tunneln, noch die Sperre unten auf der Rampe. Er wollte statt dessen eine Sperre auf der Rampe weiter oben und den Zulauf an den VEA (Vereinzelungsanlagen) stoppen. Zu letzterem ist zu sagen, dass es ja Aussagen gibt, dass die Polizei genau das verhindert habe und den Veranstalter gar aufforderte die Sperren zu öffnen. Wie das genau ablief ist bis heute nicht bekannt und ganz offenbar auch nicht Gegenstand der Anklage. Ich hielte das schon irgendwie für relevant.

          • Posted 19. Februar 2014 at 06:16 | Permalink | Antworten

            Hi Pilsbierchen,

            Du schreibst: „ich wüsste nicht, wo ich belegt hätte, dass die Polizei vor Ort unschuldig war.“Das habe ich im Grunde nur auf deine Bemerkung in Antwort auf Lopachron bezogen: „……Schon in unseren früheren Beiträgen (…) war ja deutlich erkennbar, dass wir beide eine ganz ähnliche Sichtweise haben. Insofern kann ich eigentlich alles unterstreichen, was Du hier geschrieben hast.“

            Aber Du hast, soweit ich weiß, die lange Diskussion über dei Polizei ziemlich am Anfang auf Beck Blog damals noch nicht mitbekommen. Darin hieß es, dass die Polizei in geschlossenen Räumen eines Veranstalters nur dann eigenständig aktiv werden darf, wenn es unmittelbar um Leib und Leben von Personen geht.

            Dazu würde ich sagen: genau das konnte keiner der unten operierenden Polizisten mitbekommen, außer, wie gesagt unser Schupo und vermutlich ein/zwei Bundesbeamte oben über dem Container. Die aber vermutlich nicht genau sehen konnten, dass sich da unten ein Knäuel zu bilden begann. Das konnte man eben nur ein zwei Meter unmittelbar daneben feststellen. Die entfernteren Polizisten haben nur die vielen kletternden Leute gesehen und mussten einen Weg finden, den Zufluss zu stoppen. Da ging es nicht um Leib und Leben. In der Sache des Knäuels hat eindeutig die Funkkommunikation nicht funktioniert, oder die Meldungen wurden nicht ernst genug genommen, oder, wie gesagt „Ministerbesuch im Einsatzzentrum“

            In den Funkzitaten von Daphne z.B.

            ….geht es nicht um Leib und Leben, sondern um die Bewältigung der Besucherströme. Woher nimmst Du denn deine Annahme, „Der Veranstalter wollte weder die Sperren in den Tunneln, noch die Sperre unten auf der Rampe. Er wollte statt dessen eine Sperre auf der Rampe weiter oben und den Zulauf an den VEA (Vereinzelungsanlagen) stoppen. „

            Wenn du mich fragst, wollte der vor allem das Gelände ’sauber‘ halten, zumal während der PK…… und hat das den Polizisten überlassen, denen aber jedweder vernünftige Überblick fehlte und die mangels Funk und Lautsprecher auf den Fluss der Leute keinen Einfluss nehmen konnten.

            Der Polizeiführer, der zu Fuß von weit oben runter kam, wusste auch nichts und hat die Sperre vermutlich deshalb weiter unten angesetzt, weil sie oben an der Rampe nicht möglich war, wohl auch weil die Linie zu breit war und das Personal nicht gereicht hätte. Da bot sich für den die untere Rampe zwischen den Dreieckszäunen ja an.

            Du magst Recht haben, das was dann tatsächlich geschah war ein Kuddelmuddel, aber eben Kuddelmuddel mangels Überblick und eventuell falschen Einschätzungen von Seiten der Polizei. Aber eben dabei ging es nicht unmittelbar um Leib und leben der Leute. Davon wussten die Polizeiführer offenkundig noch nichts. Diese entscheidende Kommunikation war ja eben im Eimer. Denn dann hätten sie eigenständig ganz rigoros alles sperren müssen.

            „Zu letzterem ist zu sagen, dass es ja Aussagen gibt, dass die Polizei genau das verhindert habe und den Veranstalter gar aufforderte die Sperren zu öffnen. Wie das genau ablief ist bis heute nicht bekannt und ganz offenbar auch nicht Gegenstand der Anklage. Ich hielte das schon irgendwie für relevant.“

            Ich denke, bei all diesen Maßnahmen ging es nicht unmittelbar um Leib und Leben von Leuten, weil die Polizeiführer das alle nicht wissen konnten und das Kommando von oben, wo man eventuell wissen konnte, nicht kam.

            Das Knäuel kam ja zustande durch die plötzlichen zwei entgegengesetzten, relativ schmalen Schübe vom Westtunnel her, scharf um die Ecke – über den Gulli – die Rampe hoch,( als die VEA unerklärlich oder durch Raver geöffnet wurde) und dem von oben von der Rampe kommenden auch schmalen Schub durch die ersten Heimkehrer, die an der westlichen Seite der PK 3, in der Nähe der Treppe, durchgelassen wurden und der sich genau dem von unten kommenden entgegen schob. Dazu gab‘ s den Druck von Osten her.

            • lopachron
              Posted 19. Februar 2014 at 14:16 | Permalink | Antworten

              Die Polizei hatte Zugriff auf alle Kameras, sie haten einen Hubschrauber im Einsatz, sie hatten Funk, sie hatten Leute an den Vorsperren, den Schleusen, auf der Rampe und auf dem Hauptgelände. M.E. Überblick genug – und wenn nicht, dann bitte auch nicht „blind“ eingreifen! Ohne die Polizeimaßnahmen wäre es schließlich im unteren Rampenbereich ab 16:25 Uhr auch niemals um „Leib und Leben“ der Leute gegangen.

              ABER: Als es um „Leib und Leben“ der Leute ging, also ab 16:25 Uhr, da hat sich die Polizei auffallend (per Befehl) raus gehalten und gar nichts mehr unternommen! Und wenn man um 16:50 Uhr mit einem Bulli durch die Menge gurken konnte, dann hätte man dies erst recht um 16:25 mit einem Lautsprecherwagen + mehreren Mannschaftswagen tun können.

              Zusammenfassend hat die Polizei da eingegriffen, wo es nicht nötig war. Mit diesem unnötigen und unüberlegten Eingriff (Polizeiketten) hat sie ein riesen Chaos und eine lebensgefährliche Verdichtung erzeugt. Und dann, als es nötig war (16:25 Uhr), hat die Polizei nicht eingegriffen, sondern hat sich mehrheitlich verkrümelt. Weder den zuvor durch die Polizei selbst eingesperrten Besuchern wurde geholfen, noch wurden Schleusensperren durchgesetzt oder die Veranstaltung ganz abgebrochen.

            • Pilsbierchen
              Posted 19. Februar 2014 at 23:35 | Permalink | Antworten

              Hi Blue,

              ich habe die wichtigsten Diskussionen auf dem Beck-Blog schon mitbekommen. Und wir beide hatten uns über das Thema „Wann darf die Polizei eingreifen und wann muss sie das tun“ auch schon vor dreieinhalb (!) Jahren hier in unserem Blog unterhalten. (z.B. hier und hier).

              Deine Feststellung „… dass die Polizei in geschlossenen Räumen eines Veranstalters nur dann eigenständig aktiv werden darf, wenn es unmittelbar um Leib und Leben von Personen geht.“ ist sicher richtig gemeint, aber eigentlich schon falsch formuliert.

              1. darf sie nicht nur, sondern sie muss eingreifen, wenn es um Leib und Leben geht
              2. kann sie auch dann aktiv werden, wenn es nicht unmittelbar um Leib und Leben geht, sondern um die Aufdeckung anderer Straftaten (Beispiel Drogen-Razzia in einer Disco – oder eben auch auf der Loveparade – da waren nämlich Polizisten von Anfang an auf dem Veranstaltungsgelände).

              Beides ergibt sich schon allein aus § 1 des Polizeigesetzes von NRW:
              (1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; …

              Deine Schlussfolgerung (weiter oben), „[wenn] der Veranstalter die Polizei um Hilfe bittet, wie in diesem Fall, dann ist auch der Veranstalter der Entscheidungsträger und Verantwortliche dafür, was getan wird. Mithin sind die drei verheerenden Sperren vom Veranstalter veranlasst worden. Die Polizei war ausführendes Organ und nicht eigenständig handelnd.“ ist hingegen m.E. regelrecht falsch.

              Prof. Henning Ernst Müller hatte schon am 28.07.2010 (!) in seinem Blog im Einleitungstext des Artikels Love Parade – wie wurde die Katastrophe verursacht? Ein Zwischenfazit (mit updates) unter 2. a) geschrieben:
              Hier kommt es nicht, wie das Innenministerium meint, darauf an, dass der Veranstalter auf der Rampe eigentlich „zuständig“ war. Wenn Polizeibeamte selbst Aktionen durchführen sind sie dafür auch strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie zuvor um Hilfe ersucht wurden.

              Und in der Diskussion dazu schreibt er einen Tag später unter #19:
              Für eine Strafbarkeit wird entscheidend sein, welche individuellen Entscheidungen/Handlungen/Unterlassungen kausal und zurechenbar mit den tatbestandlichen Erfolgen verknüpft sind. Für das Strafrecht ist es z.B. nicht erheblich, ob die Polizei – wenn sie etwa mit ihrem aktiven Verhalten (Sperren auf der Rampe) zu den Todesfällen tatsächlich beigetragen hat – überhaupt „zuständig“ war für die Sicherheit auf dem Gelände.

              Mir scheint, nicht ich habe etwas nicht mitbekommen im Beck-Blog, sondern Deine Erinnerung hat Dich getrogen.

              Noch zu Deiner Frage: Woher nimmst Du denn deine Annahme, “Der Veranstalter wollte weder die Sperren in den Tunneln, noch die Sperre unten auf der Rampe. Er wollte statt dessen eine Sperre auf der Rampe weiter oben und den Zulauf an den VEA (Vereinzelungsanlagen) stoppen.“ [?].
              Das stand in vielen Berichten und Artikeln, z.B. in diesem Interview mit Carsten Walter im Spiegel 32/2010 vom 9.8.2010 (siehe dort S. 2).
              Zitat Walter: „Der Zulauf hatte sich enorm verstärkt. Oben, am Ende der Hauptrampe, stauten sich die Leute und kamen nicht mehr aufs Gelände. Ich habe die Ordner draußen an den Tunneleingängen gebeten, so viele Schleusen wie möglich zu schließen. Als der Polizeiführer in meinem Container war, habe ich ihm Maßnahmen vorgeschlagen – unter anderem sollte die kleine westliche Rampe freigegeben werden, die eigentlich als Ausgang gedacht war. So sollte ein zusätzlicher Eingang geschaffen werden. Gleichzeitig sollten die Beamten helfen, die Einlassschleusen vor den Tunneleingängen Ost und West zu sichern. …
              Wenn der Zustrom von beiden Seiten so weit reduziert worden wäre, dass die Masse, die schon auf der Rampe stand, handhabbar gewesen wäre, hätten wir oben – und nicht wie dann geschehen unten – auf der Rampe eine Polizeikette errichtet. Dann hätten wir oben mit den Pushern, also den Ordnern, die die Menge aufs Gelände schieben sollten, und der Polizei die sich oben auf der Rampe stauenden Menschen übers Gelände nach rechts und links drängen können.“

              Und der erst unlängst von Daphne zitierte Funkspruch von 15:33 bestätigt das ja auch. (die gesammelten Funksprüche kann man sich hier durchlesen).

            • Daphne
              Posted 20. Februar 2014 at 19:31 | Permalink | Antworten

              „In den Funkzitaten von Daphne z.B.….geht es nicht um Leib und Leben, sondern um die Bewältigung der Besucherströme.“ – Blue

              16:22 Uhr – Jupiter 25/07 an Jupiter 01
              „Wir bräuchten mal fußläufig mehrere Sanitäter in den Tunnel. Da sind schon mehrere Leute, die da schon zusammengebrochen sind.“

              16:27 Uhr – Egon 10 an Jupiter 01
              (..)
              “Ich hab dann noch eine Anforderung eines Sanis und zwar Karl-Lehr-Tunnel. Da ist auch ne Person oder mehrere Personen zusammengebrochen. Am besten schicken die da ein ganzes Team hin.”
              “Dann sag mir doch mal den Ort, wo das war.”
              “Karl-Lehr-Tunnel.”

              16:28 Uhr – Egon 10 an Jupiter 01
              „Ich hatte also zwei Anforderungen. Einmal zu 1: Das war auf dem Veranstaltungsgelände in Höhe der Halle 1, Punkt 223. Eine zusammengebrochene Frau, 1 Sani. Zu 2: Karl-Lehr-Tunnel, mehrere Personen, die zusammengebrochen sind. Dort müsste ein Sani-Team kommen.“
              “Ja, der erste ist schon bestellt. Den zweiten brauchen wir noch mal.”
              “Das ist der Karl-Lehr-Tunnel. Höhe kann ich nicht sagen.”
              „Wie viele Rettungswagen sollen da genau hin?“
              „Also uns ist gesagt worden, da sind so Leute mit Kreislaufproblemen. Sani-Teams würden erstmal reichen.“

              16:29 Uhr – Jupiter 14/07 an Jupiter 01
              “Wir brauchen einen RTW zum Punkt 190 (Autobahnbrücke Westtunnel), erhebliche Kreislaufprobleme.”

              16:35 Uhr – Jupiter 12/07 an Jupiter 1
              „31, Kräfte melden Karl-Lehr-Straße im Tunnel zur Rampe kommt es zu lebensbedrohlichen Situationen aufgrund des Drucks, der von hinten kommt. Die Menschen werden da an die Mauer gepresst.“
              “Wiederholen Sie noch mal ihre Durchsage nach der Durchsage Karl-Lehr-Straße.”
              “Da kommt es zu lebensbedrohlichen Situationen. Die Menschen werden an die Mauer vom Tunnel gedrückt.”

              Bericht Polizeihauptkommissar M.:
              “Anpassung der Aufträge 15. Bereitschaftspolizeihundertschaft (Köln)
              Beibehaltung der Sperre östliche Rampe zur Verhinderung des Zulaufs in Richtung Karl-Lehr-Tunnel (Anmerkung Daphne: Diese Sperre ist seit ca. 10 Minuten gar nicht mehr existent, vermutlich Zeitpunkt des Eintrages.)
              Mit zwei Zügen disloziertes Bereitstellen von Eingreifkräften im Bereich Karl-Lehr-Straße/Rampe mit der Maßgabe, bei erkannten Gefahrensituationen bzw. an erkannten Brennpunkten gefahrmindernd einzuschreiten. Zu dieser Zeit weiterhin starker Zulauf aus dem Tunnel. Ab dieser Zeit erklettern die Besucher den Container des Veranstalters sowie Gittermasten. Kräfte der 15. Bereitschaftspolizeihundertschaft werden an Mauern oder Zäune gedrückt und befinden sich in Lebensgefahr.”

              Jupiter 25/07 an Jupiter 01
              “Wir bräuchten einmal ein RTW auf die kleine Rampe, eine Person kollabiert.”

              16:36 Uhr – Egon 10 an Jupiter 01
              “Brauchen mehrfach Sanitäter, RTW. Bereich Karl-Lehr-Tunnel, da immer wieder Personen kollabieren. Is dringend notwendig, dass diverse Sanitätsteams von dem Veranstalungsgelände runterkommen in den Karl-Lehr-Tunnel.”
              “Ja, ist bereits angefordert. Aber ich mach das noch mal dringlich.”
              “Ja, die können auch direkt mehrere schicken, weil es wird immer mehr kommen.”
              “Kannst du mir ne ungefähre Zahl jetzt schon geben?”
              “Negativ. Nicht zu durchschauen. Wir haben mittlerweile schon 4 angefordert. Ich denke es wird sich auch noch weiter steigern.”

              16:40 Uhr – Jupiter 01 an Jupiter 12/10
              “…zur Kenntnis ich selber verlege jetzt auch zur Rampe, mein Schwerpunkt ist da, wo die Gefahren für die Gesundheit sind.”
              “Das ist die Rampe.”
              “Ja richtig.”

              16:42 Uhr – Jupiter 12/10 an Jupiter 01
              “Über dem Veranstaltungsgelände kreist ein Hubschrauber, vermutlich Polizei, wenn das so ist. Anregung, über der Rampe Lautsprecherdurchsagen zu machen, die Besucher sollen sich die Rampe hinaufbewegen. Wir haben genau am Ausgang Stellwerkhäuschen Riesenprobleme. Zusammenbrechende Menschen…”
              “12/10 hab ich Sie richtig verstanden, Durchsagen durch den Hubschrauber in welcher Art?”
              “Wenn das ein Polizeihubschrauber ist, zu richten an die Personen auf der Rampe, dass sie weiter in Richtung Rampe nach oben gehen müssen. Im südlicheren Teil Riesendruck.”
              “Ja verstanden.”

              16:45 Uhr – Jupiter 1 an Jupiter 12/10
              “Jupiter 1 Anforderung mitgehört 427 brauchen dringend Unterstützung.”
              “(…unverständlich) ist der 01/10 können sie mich aufnehmen?”
              “Jupiter 01 für 12/10, ich habe keine Quittung.”
              “Dringend Unterstützung (…unverständlich) wir haben hier verletzte Personen.”
              “Vorhandene Rettungskräfte?”
              “Vorhandene Rettungskräfte reichen nicht aus.”
              “Wohin sollen die Rettungskräfte kommen?”
              “Am… (Stellwerk)Häuschen auf der Veranstaltungsebene Punkt 427.”

              16:53 Uhr – Jupiter 01 an Jupiter 12/07
              “Sie haben das mit. Wir haben sowohl in Höhe unseres Punktes 4 und 5 Druck auf die Notausgänge. Die versuchen jetzt dadurch zu kommen.”
              “Ja, ist verstanden.”
              “Zu Ihrer Kenntnis in Höhe Punkt 4 also werden wir unsere Kräfte jetzt abziehen und alles zur Rampe schmeißen, weil da Gefahr für Leib und Leben besteht. Das wird, werden die Ordner dieses Tor hier wahrscheinlich alleine nicht halten können.”
              “Ja, verstanden, dann ist das so.”

              16:54 Uhr – Jupiter 01 an Jupiter 25/07
              „Auf der kleinen Rampe brauchen wir jetzt mehrere Leute, einen RTW oder zumindest Sanitäterteams, da sind schon teilweise Leute niedergetrampelt worden und kollabiert.“

              usw.

  9. Daphne
    Posted 13. Februar 2014 at 19:51 | Permalink | Antworten

    Hier die PK in fast voller Länge von Video.DU

  10. shredder72
    Posted 14. Februar 2014 at 01:27 | Permalink | Antworten

    Seid gegrüßt 🙂
    Schön, dass es diese Seite immer noch gibt und schön, dass mir mein Passwort noch eingefallen ist…

    Nun ist sie also da: die Anklage. Ich kann den Ausführungen des Staatsanwalts durchaus folgen – der Fokus liegt nicht auf moralischer oder politischer Verantwortung. Hier wurde nach strafrechtlicher Verantwortung gesucht. Vor diesem Hintergrund kann ich auch nachvollziehen, dass Herr Sauerland und Herr Schaller nicht zum Kreis der Angeklagten zählen.

    Sicherlich gehören das unfassbare Sicherheitskonzept und die Genehmigung der Loveparade zur Saat der Katastrophe. Die Loveparade hätte so nie genehmigt und durchgeführt werden dürfen. Deshalb müssen die Leute, die das verzapft haben, angeklagt werden.

    Bis hierhin kann ich den Staatsanwälten folgen.

    Ich bin aber immer noch davon überzeugt, dass die Polizei die Situation auf der Rampe verschärft hat und ebenfalls auf die Anklagebank gehört hätte. Dass sie nun dort nicht sitzen wird, ist für mich eine große Enttäuschung.

    Dass nur die Planung ursächlich für die Katastrophe gewesen sein soll, will mir einfach nicht einleuchten. Schon gar nicht bei der Masse an Videomaterial, das durch die Ermittler gesichtet wurde.

    Den Herrschaften kann doch nicht entgangen sein, dass nicht nur die Breite der Rampe ursächlich für die Katastrophe war, sondern die Tatsache, dass es für die Menschen an und auf der Rampe kein Vor und Zurück gab aufgrund dieser unsäglichen Polizeisperren. Nicht zu vergessen das Aufeinanderprallen der an- und abreisenden Besucher nach Auflösung der Sperren.

    Ich hätte vor Bekanntgabe der Anklage hohe Beträge gewettet, dass die Polizei ebenfalls zur Rechenschaft gezogen wird.

    Die Logik „Ohne diese Planung hätte es die Katastrophe nicht gegeben“ ist mir zu einfach. Ohne die besagten Polizeisperren wäre es nach meiner Überzeugung TROTZ dieser hanebüchenen Planung nicht zu dieser Katastrophe gekommen.

    Ich wünsche den Opfern bzw. den Angehörigen trotzdem, dass sie mit dem Verfahren einen Schlussstrich unter das Thema „Loveparade“ ziehen können. Ich habe aber die Befürchtung, dass das Ergebnis unbefriedigend sein wird. Leider.

    • Daphne
      Posted 14. Februar 2014 at 18:21 | Permalink | Antworten

      Hey Shredder 🙂 schön, mal wieder von Dir zu lesen… ich kann Dir nur zustimmen.

  11. Marek
    Posted 16. Februar 2014 at 12:24 | Permalink | Antworten

    Hallo Lopachron, Pilsbierchen, Shredder,

    ich habe mir auch die Videos angeschaut. Sicher waren die Polizeiketten kontraproduktiv. Meiner Meinung nach hätte es aber später oder anderswo zu einem Massengedränge kommen können. Das Gelände und die Zuwege waren derart verwinkelt, dass es viele Engpassstellen gab. Mit dem Gegenverkehr hat man das noch potenziert.

    Die Frage ist auch, ob dem betreffende Polizeibeamten, der die Ketten angeordnet hat, ein Verschulden trifft. Das setzt ja voraus, dass er nach seinem Fachwissen hätte voraussetzen müssen, das seine Entscheide diese Konsequenzen hatten. Das bezweifle ich aber. Auch musste er seinen Entscheid unter Zeitdruck fällen.

    Die Beamten des Bauamtes aber, die eine Genehmigung erteilten, die klaren, sicherheitsrelevanten Vorschriften widersprachen, und das noch massiv, trifft ein klares Verschulden. Keine Fluchtwege in den Tunneln und auf der Rampe, um das wichtigste Beispiel zu nehmen. Dazu hatten die Beamten viel mehr Zeit, konnten in Ruhe die Unterlagen studieren und einen Entscheid fällen.

    Ebenso die Verantwortlichen der Veranstalter. Auch sie hätten die relevanten Vorschriften kennen und deshalb wissen müssen, dass man eine Veranstaltung so niemals durchführen kann.

    Dass die Polizei bei der Anklage aussen vor ist kann ich nachvollziehen. Mehr stört mich, dass die hohen Chefs aussen vor sind. Aber sie können sich halt damit raushalten, dass sie ja die Kompetenzen an Fachleute rechtswirksam delegiert haben.

    • Daphne
      Posted 16. Februar 2014 at 14:34 | Permalink | Antworten

      Dass die Polizei bei der Anklage aussen vor ist kann ich nachvollziehen.

      Ich nicht. Bis Januar 2011 -also vor Erhalt des Still-Gutachtens- kam die StA ja zu ganz anderen Schlüssen (nicht umsonst wurde Kuno S. als Beschuldigter geführt):
      http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/der-ermittlungsbericht-zur-loveparade-katastrophe-aid-1.1329051
      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78522270.html
      Insbesondere:

      „Spätestens zu diesem Zeitpunkt, gegen 15.40 Uhr, so die Staatsanwälte, hätte Kuno S. als oberster Polizist der Love Parade handeln müssen: mit Verstärkungen, die er ins T-Stück schickt und an die Eingänge. Er hätte die Schleusen demnach sperren lassen müssen, notfalls mit aller Gewalt. So wie es der Führungsstab dann ja auch anordnete, aber eben erst um 16.48 Uhr, als es zu spät war. Warum das nicht auch schon früher hätte möglich sein sollen? Die Staatsanwälte haben darauf keine Antwort gefunden. Der Anwalt von Kuno S. weist den Vorwurf, sein Mandant habe um 15.40 Uhr „polizeiliche Maßnahmen pflichtwidrig unterlassen“, als „unbegründet“ zurück.
      Dennoch verdächtigen die Ermittler S. nun der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung. Weil er nicht getan habe, was getan werden musste: die Gefahr abwehren.“

      Dann kommt Still und sagt, der Zaun war Schuld und nun ist eben der Zaun Schuld.

    • lopachron
      Posted 16. Februar 2014 at 14:57 | Permalink | Antworten

      Hi Marek,

      ich denke, dass es auch bei der Polizei Vorschriften und Ausbildungen gibt/geben muss, wie man einen solchen Personenstrom handelt und dass man Personenmassen weder dort einsperrt, wo es keine Flucht-/Rettungsmöglichkeiten gibt, noch unkontrolliert aufeinander zuströmen lässt. Niemand kann mir z.B. erzählen, dass es rechtens ist, 1000de Personen auf mehr als 2 Pers./qm2 und in einem sauerstoffarmen Tunnel einzusperren, wie dies im Westen gemacht wurde. Außerdem hatte man keinen Plan wo denn die hinter der PK1+2 aufgestauten Massen auf das Gelände gelangen sollten, wenn man gleichzeitig den Zugang zum Gelände mit der PK3 blockiert.

      Ob es später anderswo zu einer Katastrophe gekommen wäre, ist reine Spekulation und m.E. keinesfalls zwangsläufig. Daher gebe ich den Polizeiketten die Alleinschuld an der Verdichtung um 16:30 Uhr, was nicht heisst, dass ich irgendwen aus der 15. BPH anklagen würde. (allenfalls wegen des Nichtverhinderns der Bullifahrt)
      Mir geht es hauptsächlich darum festzustellen, w i e die tödliche Verdichtung „real um 16:30 Uhr“ entstanden ist – denn das ist m.E. so eindeutig, dass man seitens der StA nicht einfach argumentieren kann, die Polizeimaßnahmen hätten null Einfluss auf die Katastrophe gehabt.

    • Pilsbierchen
      Posted 16. Februar 2014 at 17:31 | Permalink | Antworten

      Hi Marek,

      Meiner Meinung nach hätte es aber später oder anderswo zu einem Massengedränge kommen können.
      Das ist schon richtig, es hätte an vielen Stellen zu Gedränge kommen können und das kam es ja auch (z.B. vor den Eingangsschleusen oder ab ca. 15:20 Uhr am oberen Rampenkopf). Diese Tatsache sollten uns doch aber nicht den Blick darauf verstellen, genau zu untersuchen, weshalb es ab 16:20 Uhr am unteren Rasmpenende (also zu einer konkreten Zeit an einem konkreten Ort) zu der extremen Massenverdichtung kam.

      Die Frage ist auch, ob dem betreffende Polizeibeamten, der die Ketten angeordnet hat, ein Verschulden trifft. Das setzt ja voraus, dass er nach seinem Fachwissen hätte voraussetzen müssen, das seine Entscheide diese Konsequenzen hatten.
      Ich bin der Meinung, dazu braucht man gar kein Fachwissen, sondern muss nur logisch denken können. Wenn man aufeinander zustrebende Menschenmassen an 2 (bzw. in diesem Falle 3 Stellen) aufhält und anstaut, muss man sich überlegen, wie man die Situation aufzulösen gedenkt. Das hat man hier nicht. Man hat teils unabsichtlich (PK 2) und teilweise sogar absichtlich (PK 1) die Ketten aufgelöst und die Leute ineinander laufen lassen.

      Immerhin, dass die Gefahr des Ineinanderlaufens besteht, hat man sogar noch erkannt. PK 3 wurde errichtet, damit die Heimkehrer den PK 1 und 2 nicht in den Rücken laufen. Ja und dann?
      Dann hatte man absolut keinen Plan, wie es weitergehen sollte. Erst recht nicht, als das „Konzept“ nicht aufging. Nach Überlaufen der PK2 (Osttunnel) strömten die ankommenden Besucher zur Rampe und nunmehr der PK3 in den Rücken. Die Spitze des Dilettantismus war die Situation, als die PK1 kontrolliert aufgegeben wurde und die Besucher vom Westtunnel her auch noch auf die Rampe strömten, wobei man die PK3 noch mindestens 5 Minuten aufrecht erhielt.

      Wer nicht sehen will, dass die Menschenverdichtung ab 16:20 Uhr am unteren Rampenende (an einer Stelle also, die als Gefahrenpunkt bekannt war, wo es aber bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Probleme gegeben hatte) in allererster Linie durch die operativen Maßnahmen der Polizei selbst entstanden war, der muss m.E. schon ganz schön ignorant sein.

      Seit etwa zwei Wochen nach der Katastrophe, als mir persönlich die Abläufe halbwegs klar geworden sind, stelle ich immer wieder die Frage: „Was hatte die Polizeiführung vor?“. Wenn erstmal an allen drei Seiten genug Leute aufgestaut sind, was gedenkt man dann zu tun?

      Vermutlich hat man soweit nicht gedacht. Meine Meinung seit langem ist: Man hätte aber weiter denken müssen!
      Das Beispiel mit der Stellwerkssteuerung hatte ich schon mal gebracht: Stell Dir eine eingleisige Bahnlinie vor, wo auf beiden Seiten ein Zug vor dem roten Sigbal steht. Dann schalte man beide Signale auf grün …

      Dass das nicht gut gehen kann, dafür braucht man kein Fachwissen.

      Die Beamten des Bauamtes aber, die eine Genehmigung erteilten, die klaren, sicherheitsrelevanten Vorschriften widersprachen, und das noch massiv, trifft ein klares Verschulden.
      Sie trifft sicher ein Verschulden, aber ob es ein „klares“ ist, überlasse ich dann doch lieber dem Gericht. Es muss ja nachgewiesen werden, wessen Unterlassung, Nichthandeln oder Falschhandeln ursächlich und unvermeidbar in die Katastrophe führte.

      Keine Fluchtwege in den Tunneln und auf der Rampe, um das wichtigste Beispiel zu nehmen.
      Bei der Freihaltung und Ausweisung von Fluchtwegen geht es nach meinem Verständnis um die Gesamtentfluchtung eines Veranstaltungsortes.
      Ob Rampe und Tunnel Fluchtwege hätten haben müssen, ist m.E. davon abhängig, ob man sie als Veranstaltungsort oder als Zu- und Abweg deklariert. Veranstaltungsort in engerem Sinne waren sie aber nicht, hier fand ja keine Mucke statt und es war auch nie geplant, dass sich da Leute längere Zeit aufhalten sollen (deshalb ja die Schleusensteuerung).
      Wenn sie „nur“ Zu- und Abwege waren, dann waren sie m.E. gleichzeitig selber Fluchtwege. Sollte das Gericht feststellen, dass Fluchtwege widerum Fluchtwege haben müssen, dann dürften Großveranstaltungen in Deutschland künftig gar nicht mehr möglich sein.

      Ich glaube, ich habe das alles schon mal geschrieben. Wir drehen uns also im Kreise.

      Damit Du mich nicht falsch verstehst: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Veranstaltung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Weil ein einziger Taschenrechner und ein Mensch der ihn bedienen kann, genügt hätte, nachzuweisen, dass das Bewegungsmodell nicht funktionieren kann. Weder mit den öffentlich bekanntgegebenen 1,4 Mill., noch mit den intern gehandelten 485 Tsd., ja noch nicht einmal mit den höchstens 200 Tsd. Besuchern, die überhaupt in Duisburg waren.
      Ganz klar: Eine Veranstaltung dieser Art hätte von Anfang an getrennter Ein- und Ausgänge bedutft, weil bekannt war, dass Besucher noch dann zuströmen werden, wenn andere bereits die Veranstaltung verlassen (anders als z.B. bei Fußballspielen oder Konzerten, wo die Besucher zeitlich getrennt erst zu- und später dann abströmen.)

      Wenn man irgendeinen dieser Schreibtischtäter verurteilen wird, dann soll mir das recht sein. Was mir aber nicht in den Kopf will: Wieso sollen nur die verantwortlich sein, die sich das ausgedacht und durchgepeitscht haben und nicht die, die das genehmigt und zugelassen haben (z.B. die zuständige Polizeibehörde).

      Darüber hinaus sehe ich die Schuld auch bei denen, die während der Veranstaltung katastrophale Fehlentscheidungen getroffen haben. Dazu gehört für mich in allererster Linie eben auch die Polizei vor Ort. Deren Entscheidungen sind natürlich erst durch den Druck der kaum noch beherrschbaren Gesamtsituation entstanden, aber sie waren nicht zwingend in der Form nötig, wie sie getroffen wurden.

      • Daphne
        Posted 16. Februar 2014 at 17:43 | Permalink | Antworten

        „Wenn sie “nur” Zu- und Abwege waren, dann waren sie m.E. gleichzeitig selber Fluchtwege“
        Die Rampe selbst war auf jeden Fall als Fluchtweg benannt, ich meine als „Nr. 15.“

      • Marek
        Posted 16. Februar 2014 at 23:46 | Permalink | Antworten

        Prost Pilsbierchen,

        aus des Land des Pilsner Urquells seist Du gegrüsst und hab Dank für Deine engagierte Antwort.

        Zu den Polizeiketten – eine Sache darfst Du nicht vergessen: Die Sperren in den Tunnels wurden überrannt, damit hatte man vorher nicht gerechnet. Ich glaube, dass Du etwas die Macht des Augenblicks unterschätzt, denn diese Leute mussten schr rasch entscheiden. Leider entschieden sie zu spät darauf, die Veranstaltung abzublasen, hatten dabei aber auch zu bedenken, dass eine Absage viel Unmut unter den nicht ans Veranstaltungsgelände gelangten Besuchern nach sich ziehen würde.

        Aus dem Dokument des Meisters für Veranstaltungstechnik (downloadbar auf Lothar Evers Seite – Dokumente – Loveparade, eine illegale Veranstaltung) ist zu ersehen, dass die Vorschriften des Versammlungsgesetzes des Landes NRW auch für Zuwege und Vorräume Entfluchtung verlangen – alles andere würde ja auch heissen, dass man die Sicherheit der Gäste in diesen Bereichen nicht gewährleisten würde.

        Grossveranstaltungen in Deutschland oder wo auch immer sind natürlich möglich, nur eben nicht so, wie in Duisburg – an der Strasse des 17. Juni mit dem Tiergarten in Berlin problemlos. Aus einem Trotz heraus entschied sich Schaller aus Berlin wegzuziehen. Auch die Street Parade in Zürich gibt es seit bald 20 Jahren. Ich habe mir am Lageplan der webpage angeschaut, wieviel Zu- und Abwege es dort zur Floatstrecke um den Zürichsee gibt – 26.

        Ausserdem glaube ich gelesen zu haben (ich glaube im SPIEGEL 2011), dass die Polizei nie eine formelle Genehmigung gegeben hat – was zwingend erforderlich gewesen wäre.

        • Pilsbierchen
          Posted 19. Februar 2014 at 02:41 | Permalink | Antworten

          Hi Marek,

          aus des Land des Pilsner Urquells seist Du gegrüsst

          jetzt echt? Na dann Grüße in die Heimat. 😉 (Meine Familie mütterlicherseits hat übrigens tatsächlich ihre Wurzeln im heutigen Tschechien).

          Zu den Polizeiketten – eine Sache darfst Du nicht vergessen: Die Sperren in den Tunnels wurden überrannt, damit hatte man vorher nicht gerechnet.

          Das stimmt ja nicht ganz: Nur die Kette im Osttunnel wurde überrannt. Die Kette im Westtunnel hingegen wurde um 16:20 Uhr kontrolliert aufgelöst. Die Kette auf der Rampe blieb danach noch viereinhalb Minuten aufrecht. In dieser Zeit strömten dann die Leute vom Westen her auf die bereits volle Rampe, bis dann wirklich nichts mehr ging und dann – erst dann – löste sich auch die letzte Kette (PK3 auf der Rampe) auf. Ob absichtlich oder nicht, ist nicht 100%ig klar, aber von „Überrennen“ kann bei der letzten Kette keine Rede sein, denn die Polizisten waren ja von beiden Seiten quasi umzingelt.

          Selbst wenn PK1 nicht absichtlich aufgelöst worden wäre: Wenn man mit 20 Beamten eine Kette errichtet, wo sich dann schnell Hunderte oder Tausende anstauen, muss man eigentlich auch mit deren Überrennung rechnen. Du hast natürlich insofern recht, dass man aufgrund des Zeitdrucks kaum einen Plan B für den Fall des Scheiterns von Plan A haben kann.

          Die Frage, die mich bewegt, ist aber, was Plan A eigentlich bezwecken sollte. Da Du die Aktionen der Polizei hier irgendwie versuchst in Schutz zu nehmen, beantworte mir doch bitte mal die Frage: Wie hätte es Deiner Meinung nach weitergehen sollen, nachdem an allen drei Seiten gesperrt und die Leute aufgestaut waren?

          Aus dem Dokument des Meisters für Veranstaltungstechnik … ist zu ersehen, dass die Vorschriften des Versammlungsgesetzes des Landes NRW auch für Zuwege und Vorräume Entfluchtung verlangen

          Für die Mitleser: Marek meint wohl diese Seite: http://docunews.org/loveparade/analyse/loveparade-eine-illegale-veranstaltung/
          Der dort gesetzte Link auf die Sonderbauverordnung (SBauVO) funktioniert nicht, aber man findet das Dokument hier:
          https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620100107092033646#det206638

          Der Meister schreibt auf Docunews u.a.: „Foyers, Garderoben, Flure, sind jeweils einzelne Räume. Bei der Loveparade waren die Tunnel analog den Foyers eines Theaters als einzelne Räume zu behandeln.“
          Das ist ganz sicher seine Auslegung und es wird abzuwarten sein, ob das Gericht oder hinzuzuziehende Sachverständige das so bestätigen können. Auch wenn die SBauVO nach § 2 (4) auf „Szeneflächen“ anzuwenden ist, merkt man dem Dokument doch an, dass es in allererster Linie für Veranstaltungen in überdachten Räumen geschrieben ist.

          Die viel zitierte Entfernung von 30 m bis zum nächsten Fluchtweg ist z.B. in § 7 (1) beschrieben:
          „Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum oder von der Tribüne darf nicht länger als 30 m sein.“
          Weit weniger oft wird zitiert, wie der § dann weitergeht: „Bei mehr als 5 m lichter Höhe ist je 2,5 m zusätzlicher lichter Höhe über der zu entrauchenden Ebene für diesen Bereich eine Verlängerung der Entfernung um 5 m zulässig.“ Daran wird deutlich, dass der Gesetzgeber ganz klar überdachte Flächen im Auge hatte, denn auf einer Freifläche (wie der Rampe) ist nichts zu entrauchen.
          Der Paragraph lässt sich dann bestenfalls auf die Tunnel anwenden und da diese ja nur knapp 5 m hoch sind, dürfte nach strenger Auslegung der Vorschrift keine Verlängerung der Entfernung zulässig sein. [Die „Verlängerung“ ist eh nicht beliebig, denn der nächste Satz lautet: „Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden.“ – Der Osttunnel hätte selbst diesen Anforderungen nicht genügt.]
          Ja, nach dieser Vorschrift war die Veranstaltung so nicht genehmigungsfähig. Ich verstehe aber immer noch nicht, wie man nachweisen will, dass die nicht vorhandenen Fluchtwege im Tunnel zwangsläufig zur Katastrophe führen mussten.
          Der Gesetzgeber hatte bei den Vorschriften über Fluchtwege ganz klar die Entfluchtung bei Bränden etc. im Auge. Im vorliegenden Fall gab es aber keine plötzliche Gefahr dieser Art, sondern die Besucher sind durch die Polizei am Weitergehen gehindert und somit zusammengedrängt worden.

          Ausserdem glaube ich gelesen zu haben (ich glaube im SPIEGEL 2011), dass die Polizei nie eine formelle Genehmigung gegeben hat – was zwingend erforderlich gewesen wäre.

          Die „formelle Genehmigung“ musste ja vom Bauamt kommen und sie kam – wie bekannt – erst am Veranstaltungstag. Die Polizei sollte im Vorfeld mitwirken, was sie auch tat (und sie soll da auch Bedenken geäußert haben).
          Wenn es so sein sollte (was ich jetzt nicht sicher weiß), dass eine eigenständige polizeiliche Genehmigung hätte vorliegen müssen und diese aber nicht vorlag, dann entlastet das die Polizei m.E. nicht, sondern es belastet sie. Dann hätte sie nämlich die Veranstaltung verbieten müssen und keinen auf das Gelände lassen dürfen.

      • Daphne
        Posted 26. März 2014 at 08:13 | Permalink | Antworten

        „Ob Rampe und Tunnel Fluchtwege hätten haben müssen, ist m.E. davon abhängig, ob man sie als Veranstaltungsort oder als Zu- und Abweg deklariert.“
        Niemandsland – wie konnte ich es vergessen… :/

    • shredder72
      Posted 16. Februar 2014 at 22:53 | Permalink | Antworten

      Hallo Marek,

      Die Frage ist auch, ob dem betreffende Polizeibeamten, der die Ketten angeordnet hat, ein Verschulden trifft. Das setzt ja voraus, dass er nach seinem Fachwissen hätte voraussetzen müssen, das seine Entscheide diese Konsequenzen hatten. Das bezweifle ich aber. Auch musste er seinen Entscheid unter Zeitdruck fällen.

      Wenn ein Gericht zum Ergebnis käme, dass die Polizeisperren ursächlich für diese konkrete Katastrophe gewesen sind, dann würde den Entscheider ein Verschulden treffen. Und zwar unabhängig von der Fachkompetenz und des Zeitdrucks. Und das ist ja auch gut so, denn sonst dürfte jeder Inkompetente, der keine Zeit hat, jede Entscheidung treffen können ohne Konsequenzen fürchten zu müssen – sei sie noch so fatal.

      Wenn darüberhinaus das Gericht der Meinung wäre, dass der Entscheider die nötige Fachkompetenz hätte haben müssen und es versäumt worden wäre, ihn entsprechend zu schulen, dann läge die Verantwortung beim Vorgesetzten des Entscheiders.

      Die „hohen Chefs“ tragen ein persönliche, moralische Verantwortung, keine Frage. Beide wollten um jeden Preis die Loveparade. Sauerland wollte sie, weil Kulturjahr 2010 war und Schaller wollte sie vor allem zu günstig. Beide hatten aber kein Fachwissen hinsichtlich der Planung von Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepten und waren in diesen Teil der Planung lediglich als „Abnicker“ involviert. Schaller hat darauf vertraut, dass diejenigen Menschen, die die vorangegangenen Loveparades geplant haben auch in Duisburg eine saubere Planung hinlegen. Und Sauerland hat auf die Kompetenz seiner Angestellten vertraut, die das Planungs- und Genehigungsverfahren durchgeführt haben. Menschen in diesen Positionen haben überhaupt keine Zeit, sich mit diesen Detailfragen zu beschäftigen.

      Ich bleibe dabei: Die Planung der Loveparade und das Sicherheitskonzept haben die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passieren kann, signifikant erhöht. Ich sehe aber nicht den Beweis, dass ohne die Polizeisperren auch etwas passiert wäre. Diesen Beweis muss die Staatsanwaltsschaft m.E. führen, wenn sie die Schuld der Polizei ausschließen möchte.

      Schließlich möchte ich noch erwähnen, dass ich mir sicher bin, dass die Polizei mit den Sperren Gutes im Sinn gehabt hat. Auch wenn wir das nicht erkennen können. Für die Schuldfrage ist das aber unerheblich. Fahrlässigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt worden wurde.

      • Pilsbierchen
        Posted 16. Februar 2014 at 23:32 | Permalink | Antworten

        Hi Shredder72,

        absolute Zustimmung.

        Ich sehe aber nicht den Beweis, dass ohne die Polizeisperren auch etwas passiert wäre. Diesen Beweis muss die Staatsanwaltsschaft m.E. führen, wenn sie die Schuld der Polizei ausschließen möchte.
        Deines (uns auch meines) Erachtens müsste die StA diesen Beweis führen; das Problem könnte aber sein, dass das Gericht diese Frage gar nicht untersucht …

  12. lopachron
    Posted 17. Februar 2014 at 22:22 | Permalink | Antworten

    Ich möchte ich noch ein paar annäherende Real-Daten ergänzen:

    Gezählt habe ich überschlagsmäßig per Kamera 13 (Rampe),14 (Westroute) und grob 16 (Ostroute)

    (1) Wieviele Personen haben zwischen 15:20 Uhr und 15:50 Uhr, also in den 30 Minuten vor den Polizeimaßnahmen, die Schleusen passiert und sind bis auf’s Hauptgelände durch gekommen und wieviele Heimgänger gab es, die die Hauptrampe mühelos verlassen konnten

    West: ca. 12.000 Pers.
    Ost: ca. 12.000 Pers.
    Heimgänger: ca. 4.000 Pers.

    Hinweis: Diese Zahlen waren nur möglich, weil sich die Breite des Ein-/Ausgangs am Rampenkopf durch das Umreißen der Zäune um 15:30 Uhr nahezu vervierfacht hat, was den Durchfluss mind. verdoppelt hat bzw. überhaupt erst wieder ermöglicht hat.

    (2) Wieviele Personen wurden jeweils hinter den Polizeiketten angestaut

    PK1: West: 15:50 bis 16:20 ca. 12.500 Pers. (zwischen 15:56 und 16:02 kein/kaum Zustrom wg. Schleusensperre)
    PK2: Ost: 15:58 bis 16:13 ca. 7.500 Pers.
    PK3: Hauptrampe (Heimgänger): 16:00 Uhr bis 16:12 0 Personen (durchlässig für Heimgänger) – 16:12 bis 16:24 ca. 6.000 Pers.

    (3) Wieviele Personen haben nach Auflösung der Polizeiketten noch zusätzlich zu den 26.000 Angestauten die Schleusen passiert bzw. sind als Heimgänger die Hauptrampe herunter gekommen (nachströmende Besucher)

    West: 16:20 bis 16:55 ca. 15.000 Pers.
    Ost: 16:13 bis 17:13 ca. 15.000 Pers.
    Hauptrampe (Heimgänger): 16:24 bis 17:00 ca. 2.000 Pers.

    FAZIT:
    =============================

    (A) Zwischen 15:20 Uhr und 15:50 Uhr (also während und nach den Problemen am Rampenkopf) trafen 24.000 Zugäger auf 4.000 Abgänger – auf einer Fläche von ca. 15.000 qm (Karl-Lehr-Str. + Rampe). A l l e Personen haben ihr Ziel nahezu problemlos erreicht !

    (B) Zwischen 15:50 Uhr und 16:25 Uhr ist der Besucherfluss aufgrund der Polizeimaßnahmen komplett zum Erliegen gekommen. N i e m a n d konnte sein Ziel erreichen ! Nach (A) hätten auch in diesen 35 Minuten a l l e Personen ihr Ziel erreicht, da es aufgrund von gleichzeitigen Schleusensperren sogar knapp weniger Personen als in den 30 Minuten zuvor wie unter Punkt (A) waren.

    (C) Um 16:25 Uhr trafen innerhalb v o n S e k u n d e n die nach (B) ca. 20.000 angestauten Anreisenden auf ca. 6.000 angestaute Abreisende – auf einer rundrum hoch ummauerten Fläche von etwa 2.500 qm (1.000 qm untere Hauptrampe + 500 qm mittlere Hauptrampe und etwa weitere 1.000 qm vordere Tunnelflächen)
    A l l e diese Personen haben sich im unteren Rampenbereich auf ca. 1.000 Kern-Quadratmetern zwangsläufig festgelaufen und auf bis zu 10-12 Pers/qm verdichtet. Sie a l l e hatten -keine Zeit -keinen Platz und -keine Chance mehr einer Katastrophe zu entkommen. Sie a l l e befanden sich in Lebensgefahr und flüchteten zurecht per Treppe, Mast und Container. Sie a l l e standen in den 30 Minuten zuvor hinter einer der 3 Polizeiketten. Sie a l l e wären ohne Polizeimaßnahmen relativ problemlos auf das Gelände gelangt, wie Punkt (A) beweist.

    (D) Zitat StA: „Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade.“

    • Pilsbierchen
      Posted 19. Februar 2014 at 03:18 | Permalink | Antworten

      Danke, LC für diese Zusammenfassung.
      Schade nur, dass weder StA noch Gericht Deinen Überlegungen folgen werden können, denn „… Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade..
      Habe gerade nochmal Stills Gutachten überflogen. Der untersucht ja nun das konkrete Verhalten der Entscheidungsträger (inkl. der Polizei) an Veranstaltungstag überhaupt nicht.
      Wie kann man da nur zu der Einschätzung kommen, dass insbesondere die Polizeimaßnahmen nicht ursächlich waren. Das klingt ja fast so, als ob man einräumt, dass alle anderen eventuell operative Fehler gemacht haben können, nur die Polizei ganz sicher nicht.

      • lopachron
        Posted 19. Februar 2014 at 03:36 | Permalink | Antworten

        Genau PB – Still hat die operativen Maßnahmen der Polizei nichtmal im Allergeringsten untersucht. Ihm ist es auch völlig egal wieviele Personen wann und wo verdichtet waren. Die StA benutzt das Still-Gutachten m.E. „missbräuchlich“, um „insbesondere“ die Polizei zu entlasten. Was haben die denn selbst ermittelt ? Nix ?

      • lopachron
        Posted 21. Februar 2014 at 05:29 | Permalink | Antworten

        Übrigens ist das nicht nur eine Zusammenfassung. Ich habe tatsächlich nochmal grob nachgezählt, weil diese Zahlen bisher eher nur Vermutungen waren. Dass zwischen 15:20 und 15:50 Uhr etwa 4.000 Leute das Gelände verlassen haben und gleichzeitig fast 25 Tsd. Leute auf’s Gelände gelangt sind, war vielleicht nicht jedem so klar, da ja um 15:30 gar nichts mehr ging.
        Diese Tatsache, dass der Besucherfluss ab ca. 15:35 wieder recht gut lief, hat auch am 24.7. wohl leider niemand registriert, weil ansonsten wären die Polizeimaßnahmen in dieser Intensität und Dauer ja überflüssig gewesen. Kurze Schleusensperren wären da effektiver gewesen, da sich der An- und Abreisestrom dann auf der Rampe und der ganzen Karl-Lehr-Str. schön verteilt hätte.

        Ich denke, viel mehr als die bis 15:50 Uhr ca. gezählten 500 Besucher pro Minute und Schleusenseite waren technisch/anlage-/ortsbedingt kaum möglich. Das macht eine reale Kapazität von max. etwa 60.000 Besucher / h in Anreiserichtung. Nach dem Umreißen der Zäune am Rampenkopf (Ein-/Ausgangsvergößerung von 20 auf 80 Meter Breite) wären das mMn die maximal möglichen Besucherzahlen gewesen, die das gegebene Ein-/Ausgangssystem noch ein paar Stunden lang und o h n e zwangsläufig eintretende Katastrophe verkraftet hätte.

  13. Daphne
    Posted 25. Februar 2014 at 16:50 | Permalink | Antworten

    25. Februar 2014 – Anklage empört die Eltern
    „(..) Eine Woche nach der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Duisburg hat sich Claras Vater nun im Namen der Eltern von zehn Toten aus Spanien, Italien, den Niederlanden und Deutschland an die Öffentlichkeit gewandt.
    Die Eltern sind empört, dass die Staatsanwaltschaft weder den früheren Oberbürgermeister Sauerland noch Veranstalter Rainer Schaller und auch nicht den Duisburger Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe und den damaligen Leitenden Polizeidirektor Kuno Simon angeklagt hat. „Der Staatsanwalt hat vor den Mächtigen kalte Füße bekommen und keine Courage bewiesen, diese auf die Anklagebank zu setzen“, schreibt Paco Zapater.
    Anders sei nicht zu erklären, dass nur gegen Beschuldigte aus der zweiten und dritten Reihe Anklage erhoben werde. Paco Zapater (67) ist von Beruf Rechtsanwalt. Er ist kein Hitzkopf. Er spricht so ruhig, wie ein Vater sprechen kann, der seine Tochter verloren hat und nun mitansehen soll, dass diejenigen, die er für ihren Tod verantwortlich macht, straffrei ausgehen sollen. (..)
    Paco Zapater und die übrigen Eltern beklagen in ihrem Schreiben, dass ihre Anwälte gegenüber den Strafverteidigern der Beschuldigten von den Ermittlern benachteiligt worden seien: „Vielleicht wäre alles anders ausgegangen, wenn alle Anwälte gleichberechtigt an dem Ermittlungsverfahren hätten teilnehmen können. Die Anwälte der Beschuldigten konnten im Gegensatz zu den Anwälten der Opfer sehr viel intensiver an dem Ermittlungsverfahren teilhaben, was einer Ungleichbehandlung gleichkommt und dem Prinzip der Gleichheit entgegensteht, da die Gegenseite einen größeren Beeinflussungsgrad als die Opferseite einnehmen konnte“, heißt es in ihrem Brief.
    Laut mehrerer Verfahrensbeteiligter sollen die Strafverteidiger der Beschuldigten unter anderem massiven Einfluss darauf genommen haben, was die Opfer-Anwälte bei der erstmaligen Akteneinsicht im vergangenen Sommer zu sehen bekamen. So sollen sich in den den Anwälten zugänglich gemachten Akten so gut wie keine Vernehmungen oder Einlassungen der Hauptbeschuldigten gefunden haben.
    Die Eltern setzen weiter ihre Hoffnung darauf, „dass unsere Anwälte die Verurteilung aller Schuldigen erreichen und dass die Tragödie der Loveparade dazu dienen möge, weitere Tragödien zu vermeiden.“ Ihre Kinder, so die Eltern, hätten schuldlos den Tod gefunden: „Die Verantwortlichen führen im Gegensatz dazu weiterhin ein ruhiges und beschauliches Leben. Und sie werden weiterhin in Ruhe leben, sollte das Unrecht nicht behoben werden und die Verantwortlichen auf die Anklagebank gebracht werden. Die gegenwärtige Situation erscheint uns daher als untragbar.“
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/loveparade-anklage-empoert-die-eltern-aid-1.4061620

  14. Daphne
    Posted 10. März 2014 at 18:56 | Permalink | Antworten

    10.03.2014 – Landgericht Duisburg verschickt Anklageschrift für Loveparade-Prozess
    „(..) In diesen Tagen erhalten die im Loveparade-Strafverfahren zehn Beschuldigten und ihre 14 Verteidiger Post vom Duisburger Landgericht: Die Anklageschrift werde jetzt zugestellt, teilte das Gericht am Montag mit. Damit erhalten die Beschuldigten Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Vorsitzende Richter hat ihnen dazu eine Frist von drei Monaten eingeräumt.
    Gleichzeitig mit den Beschuldigten erhalten auch die Nebenkläger die Anklageschrift. Bis die Dokumente bei ihnen eingehen, könne das wegen des Aktenumfangs erst in den nächsten Wochen der Fall sein. (..)
    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/landgericht-duisburg-verschickt-anklageschrift-fuer-loveparade-prozess-id9101065.html#plx464844415

    10. März 2014 – Weitere Entscheidungen frühestens im Sommer
    „Im Loveparade-Verfahren ist frühestens im Sommer mit weiteren Entscheidungen zu rechnen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens könne nicht vor Ablauf von drei Monaten entschieden werden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Duisburg.
    Hintergrund sei die nun erfolgte Zustellung der Anklageschrift an die Beschuldigten und ihre Verteidiger. Nun müsse den Betroffenen eine entsprechende Frist eingeräumt werden, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Angesichts von rund 37.000 Seiten Akten sei noch keine Prognose zum weiteren zeitlichen Verlauf möglich.(..)“
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/loveparade-prozess-weitere-entscheidungen-fruehestens-im-sommer-aid-1.4095660

    Presseerklärung des Landgerichts
    http://www.lg-duisburg.nrw.de/behoerde/loveparade/

  15. lopachron
    Posted 16. März 2014 at 19:43 | Permalink | Antworten

    Nur mal so – damit sich zukünftig Interessierte über die m.E. wirkliche „direkte Ursache“ der Katastrophe selbst ein Bild machen können – das gerät ja bei der aktuellen einseitigen Darstellung von StA und Prof. Still leicht in Vergessenheit: 😉

    In diesen 2 Minuten Zeitraffer http://www.youtube.com/watch?v=Sv9Dam7YzG0 (speziell ab 01:15) sieht man nochmal ganz deutlich, wie die Katastrophe durch die Polizeimaßnahmen entstanden ist und das es am Rampenkopf bis zu dem Zeitpunkt der Polizeisperren keinen sich vergrößernden Rückstau gegeben hat – der Abfluss über den seitlichen Rampenkopf hat also „funktioniert“ und somit waren zu diesem Zeitpunkt keine drastischen (3-seitige Vollsperren mitten im Tunnel) Polizeimaßnahmen erforderlich – minutenweise Schleusensperren wären sinnvoller gewesen. Man muss m.E. seitens StA / Still schon sehr ignorant sein, das nicht sehen zu wollen…

    Im Prinzip würde ich in diesem Zusammenhang auch dieses Video http://www.youtube.com/watch?v=2tdeR7kmShg als Aufklärungsvideo für die „unmittelbare Ursache der Katastrophe zu dieser Zeit und an diesem Ort“ bezeichnen, wenngleich es von lopavent zu deren Verteidigung hergestellt wurde.

    Man sollte dabei beachten, dass die Polizeimaßnahmen – wie oben schon gesagt – durch die falsche taktische / örtliche Anordnung der Ketten (speziell PK3 – und PK1+PK2 hätten an die Schleusen gehört) den ursprünglichen Zweck der Rampenkopfentlastung vorhersehbar verfehlt haben, sodass Polizei-Experten/Fachleute während der Planung dieser „spontanen und nicht vorgesehenen“ Maßnahmen schon hätten eingreifen müssen. (Ebenso hätte jemand aus der Einsatzleitung die Bullifahrt mitten durch das Gedränge um 16:50 Uhr verhindern müssen) Zumindest die Feuerwehr hatte ja Bedenken zu diesen Maßnahmen geäußert. Und auch die Polizei war sich der Gefährlichkeit der PK3 als Vollsperre bewusst, denn abreisende Besucher wurden dort noch lange durchgelassen, obwohl der eigentliche Zweck der Kette ja war, genau diese abreisenden Besucher aufzuhalten, damit diese den PK1+2 nicht in den Rücken laufen. Man wusste also wohl selber nicht so genau, was man da eigentlich gemacht hat. Und als die PK1 und PK2 dann aufgelöst waren, hat man plötzlich mit aller Gewalt die PK3 gehalten und dicht gemacht – warum nur ? Jetzt war die PK3 doch noch sinnloser, da es keine PK1 und PK2 mehr gab, der man in den Rücken hätte laufen können. Wie man sieht, war die PK3 ein einziges zielloses Desaster. Eine sofortige Auflösung zum Zeitpunkt des Durchbruchs der Ost-PK hätte m.E. Menschenleben gerettet und war unabdingbar, logisch und sinnvoll. Auch die „geplante“ Auflösung der West-PK ist nicht nachvollziehbar, solange die Rampe nicht „offen“ war – wo sollten die angestauten Besucher den hin ? Hier wurde seitens der Einsatzleitung gepennt und/oder die Kommunikation zur PK3 war nicht ausreichend. Aber auch der „Chef“ der PK3 hätte die Sinnlosigkeit der PK3 erkennen müssen, da sich der untere Rampenbereich ja unmittelbar vor seinen Augen gefüllt hat.

    Spätestens aber als das Kind dann um 16:25 Uhr „selbst verschuldet in den Brunnen gefallen“ war, hätte man durch sofortige Vollsperrung der Schleusen und „rückwärtiges Abräumen“ der Verdichtung mit allen zur Verfügung stehenden Hundertschaften reagieren müssen, um „Leib und Leben“ der Besucher zu schützen. Das werfe ich der Polizei/Polizeiführung neben der schwachsinnigen „PK3-Mauer“ am Meisten vor, dass sie ab 16:25 Uhr ca. 45 Minuten lang tatenlos zugeguckt hat, obwohl aufgrund der sichtbaren Verdichtung eine Massenpanik zu erwarten gewesen war und noch vor 16:40 Uhr deutliche Anzeichen für lebensgefährliche Vorgänge vorhanden waren und auch gemeldet wurden.(Feuerwehr)
    M.E. hätte es mit einer einzigen BPH keine 10 Minuten gedauert, um die angestauten Besucher hinter der PK3 so von hinten „abzuräumen“ und seitlich zu trennen (Rampen-Streifen mit geparkten Polizeifahrzeuge für Anreisende nutzen) , dass die ankommenden Besucher aus Ost- und Westtunnel einen ausreichenden Abfluss Richtung Hauptgelände gehabt hätten.

    Eigentlich wiederholt man sich hier nur… 😉 – aber immer noch besser, als wichtige Fakten in Vergessenheit geraten zu lassen… – man muss ja nicht nur an einen „strafrechtlichen Erfolg mit der Verurteilung einzelner Bauernopfer“ denken – die Aufklärung der „ganzen“ Wahrheit hat zwar in unserem Rechtssystem offenbar keine Priorität, ist aber m.E. trotzdem wichtig – erst recht, wenn Prof. Still und der StA offenbar auffällig viel daran gelegen ist, die Polizei vollständig aus der Sache raus zu halten – trotz fehlender plausibler Begründungen und fehlender objektiver Ermittlungsergebnisse zur konkreten Ursache der lebensgefährlichen Verdichtung im unteren Rampenbereich zwischen 16:20 Uhr und 17:20 Uhr…

    Man könnte jetzt noch argumentieren: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht.“
    Klar, vielleicht hat es die Polizei mit ihren Maßnahmen gut gemeint und dann ist alles aus dem Ruder gelaufen. Auch wenn das absehbar war, denn niemand hat bis heute einen Plan offen gelegt, wie man die Situation nach den 3 Vollsperren denn wieder aufzulösen gedachte.
    Außerdem muss der Spruch „Gut gemeint…“ dann ja auch für Gutachter, Stadt und Veranstalter gelten – alle wollten und sollten (Metropole Ruhr, Europäische Kulturhauptstadt, Milliardenschulden in Duisburg… http://magazin.cultura21.de/gesellschaft/regional/die-erfindung-der-%E2%80%9Ametropole-ruhr%E2%80%99-und-ihre-todlichen-folgen.html ) ja aus den fast unmöglichen Verhältnissen in Duisburg nur das Beste machen… – somit ist am Ende also niemand Schuld !? – M.E. gilt für die LOPA-Katastrophe von Duisburg eher: ALLE sind Schuld an der Katastrophe – einfach so die Polizei raus zu nehmen ist m.E. aufgrund der o.g. operativen Faktenlage und auch aufgrund der Involvierung (muss ich demnächst mal in den Duden schreiben 🙂 ) der Polizei im Vorfeld der LOPA irgendwie nicht ganz so seriös – asogar Schaller/Sauerland/Rabe und Weitere müssten m.E. (straf-)rechtlich belangt oder zumindest mitangeklagt werden können – so ähnlich wie z.B. hier: http://www.zeit.de/2011/24/ThyssenKrupp-Italien ) …

    Also danke für’s Zeit verschwenden – huch ist das lang geworden – und schöne Woche… 😉

    Die m.E. zu erwartenden Urteile der LOPA-Katastrophe gibt’s hier schon mal vorab zum Nachlesen: http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10177&pk=24821#1

    • seal67
      Posted 4. April 2014 at 19:37 | Permalink | Antworten

      In deiner kleinen Welt sicherlich, aber in der Realität doch nicht. In der Realität haben verschiedene Faktoren dazu geführt, dass das Unglück eingetreten ist. Ich sehe das wie Lothar und die meisten anderen. Der Fisch stinkt vom Kopf her und der Kopf ist hier die Planungs- und Genehmigungsbehörde sowie der Veranstalter. Nicht die ausführenden Organe. Diese hatten damit zu kämpfen, was auf Grund der Fehlplanung und Genehmigung auf dem Gelände eintrat.

      Die „direkte Ursache“ für das Unglück war der Stau am Rampenkopf. Dieser Stau ist aber nicht auf das Fehlverhalten der Polizei zurückzuführen. Hierfür liegt der Fehler bei der Planungs- und Genehmigungsbehörde. Denn das Staus am oberen Ende der Rampe vorhersehbar gewesen sind, zeigt doch schon die Entfluchtungsanalyse von Schreckenberg. Denn wenn Staus schon praktisch „planmäßig“ absehbar sind, dann muss man entweder Nachbessern und wenn das nicht geht, dann die ganze Veranstaltung nicht genehmigen. Aber wenn man dieses dann doch tut, dann nimmt man billigenden in Kauf, dass etwas (Tote und Verletze) passieren kann. Wenn dann noch die Zu- und Abwege nicht getrennt sind und keine Entfluchtungsmöglichkeiten haben, ist die Katastrophe vorprogrammiert.

      Am Veranstaltungstag waren dann die operativen Kräfte mit den vorher gemachten Planungs- und Genehmigungsfehlern konfrontiert. So ist keine ELA vorhanden, die eine Besuchersteuerung zulässt noch sind genügend Ordner da. Auch wird das Gelände zu spät geöffnet und der so entstandene Stau an den VAs, der sich ja den ganzen Tag verlängert, nicht wegbekommen.
      Aber anstatt darauf zu reagieren und die Veranstaltung wegen Gefahr abzusagen, wie ihm die SBauVO unmissverständlich vorschreibt bei einem Ausfall von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. der ELA, zieht der Veranstalter die Veranstaltung sehenden Auges durch.
      Als dann um ca. 15:30 der Worst-Case eintritt und sich ein Stau am Rampenkopf, auf Grund des fehlerhaften bzw. ausser Kraft gesetzten Sicherheitskonzept, bildet, ist die Katastrophe vorprogrammiert. Auch ohne eingreifen des Veranstalters, wäre die ganze Rampe irgendwann vollgelaufen bei dem noch zu erwartenden Besucherandrang. Oben ging es nicht weg, da die Menschen dort stehengeblieben sind und hinten strömen immer mehr Besucher nach. So hätte sich die Rampe mit der Zeit gefüllt und es wäre zu ähnlichen, wenn nicht zu schlimmeren, gekommen. Die Besucher wären eingepfercht gewesen und hätten Notausgänge (Treppe und Mast) gesucht.
      Dieses Problem wurde erkannt, aber anstatt darauf richtig zu reagieren mit Abbruch oder einer komplett und dauerhaften Sperrung der VAs, wurde Flickschusterei betrieben. Die Veranstaltung sollte schön weiterlaufen und im laufenden Betrieb wollte man die Probleme lösen. Das das in dem Chaos nicht funktionieren kann, ist nicht von der Hand zu weisen, da sich die Lage binnen Sekunde immer wieder ändern bzw. verschärfen kann.
      Die Einsätzung der Ketten durch die Polizei, die in Absprache mit dem Veranstalter aufgezogen wurden bzw. auf Grund veränderte Lagen abgeändert wurden (Kette anstatt am Rampenkopf am Fuss uns Sperrung der Tunnel) sind auf diese Fehlentscheidungen und Fehlplanungen zurückzuführen. Diese aus der Not geborenen Sperren wurden dann durch die geringe Anzahl von Pushern, die den Rampenkopf nicht freibekommen, und Anordnung die Vereinzelungsanlage West zu öffnen (Grund ?) torpediert. Das diese Probleme entstehen würde, war aber bei der Bildung der Ketten noch nicht absehbar bzw. dafür hätte man Hellseher sein müssen.
      Die unkontrollierte Öffnung verschlimmerte die Situation bzw. erzeugte eine Situation, die auch ohne Eingreifen der Polizei entstanden wäre, nämlich Überfüllung der Rampe und erzeugen einer gefährlichen Drucksituation. Die Gefahr wäre die Gleiche geblieben, da die Gefahrenquellen (Bauzaun und Treppe) ja gleich geblieben wären. Diese haben die Toten ausgelöst und nicht die Kette, denn die Polizei hat Niemanden aufgefordert den Weg über die Treppe zu nehmen. Das waren die Besucher, auf Grund der Drucksituation, selber. Diese Drucksituation, wäre, wie schon gesagt, sowieso irgendwann am Abend entstanden, da der Zulauf größer war als der Ablauf am Rampenkopf und es keine Notausgänge gab, egal ob die Kette da nun stand oder nicht.

      Das ganze war eine absehbare Katastrophe gewesen, an der viele kleine Rädchen und Fehlentscheidungen ihren Teil dazu beigetragen haben. Die Ketten sind aber nur ein kleiner Teil davon. Die Hauptfehler liegen bei der Planung und Genehmigung.

      MfG

      Seal67

      • lopachron
        Posted 4. April 2014 at 20:27 | Permalink | Antworten

        @seal67

        Dass die Rampe auch so vollgelaufen wäre und das Unglück auch so passiert wäre, ist reine Spekulation deinerseits – ich behaupte das Gegenteil. Ebenso hätte es ohne ein Eingreifen der Polizei im unteren Rampenbereich keine gegenläufigen Besucherströme gegeben. Und bei der Bildung und Aufrechterhaltung der PK3 war sehr wohl absehbar, dass irgendwann zwangsläufig nichts mehr geht. Richtig: Die Polizei hat niemanden aufgefordert, die Treppe zu nehmen. Sie hat aber die Situation geschaffen, dass den Besuchern gar nichts anderes mehr übrig blieb… Die Polizei hat die Kontrolle über ihre eigenen Maßnahmen komplett verloren. Selbst der EA/F ist ja über den Container geflüchtet…

        Du willst es aber leider nicht einsehen – Diskussion daher weitgehend überflüssig (vermutlich nur persönlich zu klären) – aber selbstverständlich lasse ich dir deine Meinung in deiner „klitzekleinen Welt“…

  16. seal67
    Posted 5. April 2014 at 00:27 | Permalink | Antworten

    „Dass die Rampe auch so vollgelaufen wäre und das Unglück auch so passiert wäre, ist reine Spekulation deinerseits – ich behaupte das Gegenteil.“

    Das ist Spekulation deinerseits. Oder hast du Fakten, die deine Behauptung stützen? Wenn ja, immer her damit. Ich lass mich gerne widerlegen, wenn ich falsch liege.

    „Und bei der Bildung und Aufrechterhaltung der PK3 war sehr wohl absehbar, dass irgendwann zwangsläufig nichts mehr geht. […] Sie hat aber die Situation geschaffen, dass den Besuchern gar nichts anderes mehr übrig blieb… Die Polizei hat die Kontrolle über ihre eigenen Maßnahmen komplett verloren.“

    Die Situation wurde erst geschaffen als VA West unkontrolliert geöffnet wurde. Dieses hat dazu geführt, dass die Sperre sich ins Gegenteil verwandelt hat. Diese Öffnung war der Fehler nicht die Sperre selber. Durch die unkontrollierte Öffnung strömten jetzt die Besucher in den Bereich der Rampe und erzeugten die Drucksituation. Aber diese Öffnung war nicht absehbar außer man ist Hellseher. Es war ja vorgesehen, dass es eine Sperre auf der Rampe gibt mit gleichzeitiger Schließung der VAs. Dadurch wäre der Zustrom unterbunden gewesen und die Sperre hätte die Besucher aufgehalten, die sich im Tunnel befanden. Wie gesagt, erst die Öffnung von West führt zur Katastrophe.

    „Du willst es aber leider nicht einsehen“

    Warum soll ich etwas einsehen, was definitiv falsch ist. Deine Schlussfolgerungen/Erklungen für die Katastrophe mögen für dich plausibel und nachvollziehbar sein, da sie einen Schuldigen repräsentieren, den man verantwortlich machen kann. Nur die billigste Variante ist nie die richtige.

    • seal67
      Posted 5. April 2014 at 00:48 | Permalink | Antworten

      Und um es für alle verständlich zu erklären, folgt ein Beispiel:

      Ein Autofahrer fährt mit überhöhter Geschwindigkeit gegen eine Mauer und stirbt. Wer trägt die Schuld?

      Nach Lopachrons Auffassung wäre es die Mauer, da, wendig Mauer nicht da gestanden hätte, der Autofahrer nicht tot wäre. Das ist die billige Variante, da sie die Schuld auf einen einzelnen Faktor reduziert und einen Schuldigen benennt.

      Meine Variante ist die teure Variante. Das bedeutet, dass mehrere Faktoren zusammen kommen. Wenn man diese Variante in Betracht zieht, muss man alle Möglichkeiten untersuchen, die potenziell für den Unfall verantwortlich waren. Ist zwar komplizierter und aufwändiger, aber es kommt der Wahrheit näher. Weil ein Faktor ist nie verantwortlich für Unglücke. Denn:

      Unglücke passieren nicht plötzlich. Unglücke werden immer ausgelöst von verschiedenen Ereignissen/Faktoren, die davor stattfinden. Diese Sekunden vor dem Unglück zu untersuchen sind notwendig um zu verstehen, wie es dazu kommen konnte.

      • lopachron
        Posted 5. April 2014 at 00:57 | Permalink | Antworten

        Fakt ist: Ohne die Polizeimaßnahmen hätte es an der bekannten Stelle zu der bekannten Uhrzeit mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Unglück gegeben.

        Fakt ist: Hätte die Polizei deine Mauer nicht mitten auf die Autobahn gestellt, wäre der fiktive Autofahrer nun nicht tot!

        M.E. ist es die „billige“ Variante, sich auf Still’s Gutachten „auszuruhen“!!!

        Der HAUPTFAKTOR für die Verdichtung im unteren Ramepnbereich um 16:25 Uhr ist die total missratene Polizeikettenmaßnahme! FAKT!

        • seal67
          Posted 5. April 2014 at 01:34 | Permalink | Antworten

          „Fakt ist: Ohne die Polizeimaßnahmen hätte es an der bekannten Stelle zu der bekannten Uhrzeit mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Unglück gegeben.“

          Richtig. Die Polizei hat nur Ort und Zeit bestimmt. Es hätte auch wo anders zum Unglück kommen können. Dafür sind die Begleidumstände zu beachten. Ist der Autofahrer zu schnell gefahren, war er alkoholisiert oder unter Drogen, haben die Bremsen versagt, war es schlecht beleuchtet oder ausgeschildert etc.. Diese Begleitumstände machen ein Unglück erst verständlich. Nur weil da eine Mauer steht, heißt das noch nicht, dass ein Unglück vorprogrammiert ist. Genau wie bei der Loveparade. Nur weil da ne Kette ist, muss kein Unglück entstehen. Erst die Begleitumstände wie Keine Notausgänge im Tunnelbereich, Staubildung am Rampenkopf und Flickschusterei des Veranstalters führen zur Katastrophe.

          „M.E. ist es die “billige” Variante, sich auf Still’s Gutachten “auszuruhen”!!!“

          Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Reduzierung auf einen Faktor ist die billige und einfache Variante. Hätte die Mauer nicht da gestanden, wäre er nicht tot. Das spiegelt einfaches Denken wieder. Komplexes Denken ist hier angesagt. Hätte der Wirt dem Fahrer die Autoschlüssel weggenommen, wäre er nicht ins Auto gestiegen, wäre er nicht zu schnell gefahren und hätte die Mauer gesehen, wäre er nicht gestorben.
          Stills Gutachten schließt diese Faktoren mit ein. Ob da jetzt ne Mauer stand oder nicht, kann er nicht beurteilen. Sie war auf Grund von Entscheidungen nun mal da. Das die zur einer Gefahr werden könnte, kann er nicht beurteilen, weil das nicht vorhersehbar war bzw. Still nicht die einzelnen Entscheidungen hinterfragen kann. Natürlich kann man es so machen, wie du es vorschlägst. Das wäre auch sinnvoll. Nur die frage ist, wäre es in der kürze der Zeit umsetzbar gewesen. So ein Plan fordert mehrere Faktoren ein. Man muss die VAs schließen, das Gelände Räumen, Kräfte heranziehen, Aufträge erteilen. Dafür brauch es Ruhe und Geduld. Die war aber nicht gegeben, da sich die Lage von Minute zu Minute veränderte bzw. der Veranstalter nicht mitspieltet bzw. mitspielen wollte.
          Die Polizei oder wer auch immer hat einen Fehler gemacht, nämlich die Öffnung West. Das ist denen vorzuwerfen, da sie damit die Situation heraufbeschworen haben, die an PK3 eingetreten ist.

      • lopachron
        Posted 5. April 2014 at 01:21 | Permalink | Antworten

        Im Übrigen bin ich ja auch der Meinung, dass Planungs-/Genehmigungsfehler für die LOPA-Katastrophe verantwortlich sind. Aber sie sind nicht die konkrete Ursache für die konkrete Katastrophe und für die konkrete Verdichtung im unteren Rampenbereich.

        Fakt ist nämlich, das bis zum Einsetzen der Polizeisperren ab 15:50 Uhr sämtliche Besucher über den (jetzt nicht mehr eingezäunten) Rampenkopf abgeflossen sind – ohne das sich der Rückstau auch nur einen Meter vergrößert hätte.
        Es war seitens der Polizeiplanung völlig unnötig die paar Besucher aufzuhalten, welche sich schon in den Tunneln befunden bzw. die Schleusen passiert hatten. Ist doch Blödsinn, dass die 15. BPH, welche eigentlich an den Schleusen stationiert war, für die Tunnelketten komplett abgezogen wurde und man gleichzeitig von geschlossenen Schleusen ausging… Auch wurde die West-PK absichtlich und kontrolliert aufgelöst – die Verdichtung im unteren Rampenbereich bzw. das westliche Volllaufen des unteren Rampenbereichs wurde also absichtlich herbeigeführt – weil man diese Personen nun ebenfalls absichtlich mittels der PK3 so lange es eben ging aufhalten wollte. Mit der Sinnlosigkeit der PK3 brach das ganze Konzept dann zusammen…

        • seal67
          Posted 5. April 2014 at 01:58 | Permalink | Antworten

          „Im Übrigen bin ich ja auch der Meinung, dass Planungs-/Genehmigungsfehler für die LOPA-Katastrophe verantwortlich sind. Aber sie sind nicht die konkrete Ursache für die konkrete Katastrophe und für die konkrete Verdichtung im unteren Rampenbereich.“

          Die konkrete Ursache – ich nennen das den Auslöser, weil es besser passt – war nicht die Verdichtung sondern der Stau am Rampenkopf. Dieser unplanmäßige Stau führte erst um Anfordern der Polizei. Diese hat auf Anweisung des Veranstalters gehandelt, da ihm sie ihm unterstellt. Nur weil die Polizei eingeschaltet ist, heißt das nicht, dass sich der Veranstalter aus der Verantwortung stehlen kann, was hier nachträglich passiert ist. Der Veranstalter ist führe die sichere und ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Die Polizei hat nur auf die veränderte Lage (Besucher stürem Böschung am Rampenkopf–> Gefahrensituation) reagiert und die PK tiefer angesetzt. Das diese Entscheidung im Nachhinein ein Fehler war, konnte die Polizei nicht wissen. Die situation ist erst eskaliert als VA West unkontrolliert geöffnet wurde und es zur Drucksituation kam. Dirne Drucksituation war nicht vorhersehbar. Erst dann bildete PK3 ein Problem, auf das nicht mehr zu reagieren war.
          Der Veranstalter hätte hier reagieren müssen und die ganze Schose abbrechen müssen, da Gefahr für Leib und Leben bestand bzw. herauf zog. aber diesen Schritt hat man sich nicht getraut. Man hat das Unglück gesehen lassen.

          • lopachron
            Posted 5. April 2014 at 03:28 | Permalink | Antworten

            An den Schleusen gab es gg. 16 Uhr Panikgefahr-Meldungen. (während der Polizeimaßnahmen im Tunnel) Die Öffnung der VA West als DEN fatalen Fehler zu bezeichnen, halte ich für falsch. So viel mehr Leute als im Osten sind da nun auch nicht durch gekommen bzw. in den unteren Rampenbereich eingeströmt – viele sind auch schon per Autobahnböschung und Nebenrampe auf das Gelände gelangt. Die PK-West hatte diesen Strom ja offensichtlich noch im Griff – im Gegensatz zu der PK-Ost. Der fatale Fehler war es, diese angestauten Mengen PK-West unkontrolliert auf die angestauten Mengen PK3 loszulassen und die PK3 noch stur weiter zu halten…
            Überhaupt waren alle drei Ketten und der Abzug der 15.BPH von den Schleusen ein Fehler – die Polizei hätte sich von Anfang an auf die Unterstützung an den Schleusen konzentrieren müssen – so wie das im Falle eines Rampenstaus auch vorgesehen war… Bis heute hat niemand die Ideen des EA/F/der Polizei mit seinen/ihren vorgezogenen Ketten und den Plan zur Auflösung dieser Ketten plausibel erklärt… Im Grund gibt es dafür nur eine einigermaßen sinnvolle Erklärung, nämlich die Entlastung der Schleusen. Dazu passt nur leider nicht der Ausspruch, dass man seitens des EA/F von geschlossenen Schleusen ausgegangen ist. Die ganze Polizeiketten-Taktik mit den vorgezogenen Ketten ist also höchst widersprüchlich und ohne erkennbares Konzept. Außerdem war die Polizei gar nicht genötigt Hals über Kopf solche komischen Maßnahmen zu beschließen – einfache Unterstützung an den Schleusen hätte ausgereicht – so wie das auch vorgsehen war und wo man deshalb auch stationiert war…

    • Pilsbierchen
      Posted 6. April 2014 at 16:38 | Permalink | Antworten

      Hi Seal67,

      Du bist im Blog unter diesem Namen (Seal67) das erste Mal hier aufgetaucht mit den Worten: „Nabend zusammen, nach langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort“. Allerdings gab es ja vorher gar keine Beiträge von Seal67, d.h. Du warst zuvor unter einem anderen Nick aktiv. Deine Formulierung („nach langer Zeit …“) lässt vermuten, dass Du nichts dagegen hast, dass die Mitleser das auch wissen dürfen. Aber Du hast nie verraten, unter welchem Namen Du zuvor gepostet hast und deshalb werde ich Dich hier auch nicht „enttarnen“ (Vielleicht magst Du es ja selber tun).

      Für die Mitleser nur soviel: Auch unter seinem alten Namen hatte Seal67 stets zwei Hauptinteressen vertreten:
      1. Welche Argumente gibt es dafür, dass die Polizei weder in der Vorbereitung noch am Veranstaltungstag Fehler gemacht hat
      2. Welche Argumente gibt es dafür, dass alle anderen Beteiligten sowohl in der Vorbereitung als auch am Veranstaltungstag Fehler gemacht haben

      Diese Linie hast Du dann auch als Seal67 stets konsequent durchgezogen. Kann jeder nachlesen:
      Im Artikel „Prof. Stills Gutachten“ ab hier: https://loveparade2010doku.wordpress.com/2012/02/19/prof-stills-gutachten/#comment-10205
      Und in diesem Artikel „Die Anklage“ ab hier: https://loveparade2010doku.wordpress.com/2014/02/12/die-anklage/#comment-35666

      Noch unter Deinem alten Nick, aber sogar noch in Deinem ersten Post unter neuen Namen hattest Du durchaus noch Fehler der Polizei eingeräumt. Da hieß es z.B.:
      Kommen wir nun zur Polizei. Es steht doch außer Frage, dass die Einsatzleitung der Polizei Entscheidungen getroffen hat, die sich in der Nachbetrachtung der Ereignisse der LP als falsch und kontraproduktiv herausgestellt haben. Das die PK3 zwar gut gedacht war aber im laufe der sich überschlagenden Ereignisse an diesem Tag als purer Schwachsinn erwiesen hat stelle ich außer Frage.
      Natürlich fügst Du gleich hinzu, dass die Polizei nicht durch eigene Schuld in eine Lage geraten ist, auf die sie nicht vorbereitet war.

      Seither hat sich Deine Meinung immer klarer und offensichtlicher in eine Richtung entwickelt, dass man nunmehr aus allen Deinen Beiträgen in jüngster Zeit in Ableitung Deiner Hauptinteressen folgende zwei Hauptthesen herauslesen kann:
      1. die Polizei hat weder in der Vorbereitung noch am Veranstaltungstag Fehler gemacht
      2. alle anderen Beteiligten haben sowohl in der Vorbereitung als auch am Veranstaltungstag Fehler gemacht (wohlgemerk: alle außer der Polizei)

      Dabei ignorierst Du völlig, welche guten Argumente es gegen diese Thesen gibt. Das nimmt ja schon kuriose Formen an. Du behauptest, dass es auch ohne die Polizeiketten sowieso zur Katastrophe gekommen wäre. Lopachron fordert Dich auf, das zu beweisen. Du wiederum forderst Lopachron auf, zu beweisen, dass es nicht zur Katastrophe gekommen wäre. Wir sollen also beweisen, dass etwas nicht eingetreten wäre, was nicht eingetreten ist (nämlich eine Katastrophe zu anderer Zeit oder an anderem Ort). Das halte ich für unmöglich, genausowenig wie man beweisen kann, ob es Gott gibt oder nicht.

      Du schreibst weiter oben:
      Die “direkte Ursache” für das Unglück war der Stau am Rampenkopf.

      Erlaube mir zu präzisieren:
      1. die direkte Ursache für das Unglück (die Toten gegen 17:00 Uhr) war die extreme Menschenverdichtung am Rampenfuß
      2. die direkte Ursache für die extreme Menschenverdichtung ab 16:20 Uhr am Rampenfuß waren die Maßnahmen der Polizei
      3. die direkte Ursache für die Maßnahmen der Polizei war der Stau am Rampenkopf
      4. die direkte Ursache für den Stau am Rampenkopf war die falsche Planung (hier: das nicht funktionierende Float-Mietzieh-Konzept des Veranstalters)

      Niemand wird bestreiten (auch Lopachron nicht), dass das Unglück aus einer Folge von Fehlentscheidungen, Falschhandeln und Nichthandeln entstanden ist. Natürlich ist die ganze Situation nur entstanden, weil die Planung fehlerhaft war und die Veranstaltung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Was einige von uns (z.B. Lopachron und mich) aber bewegt: Musste die fehlerhafte Planung nun zwangsläufig in eine Katastrophe münden?
      Du und die Staatsanwaltschaft, ihr sagt: Ja. Dabei beruft ihr euch auf das Gutachten von Prof. Still, der den eigentlichen Unfallhergang überhaupt nicht untersucht hat. Der hat vorgerechnet, dass weder die verkündeten noch die erwarteten Besucherzahlen das Gelände zur Veranstaltungzeit erreichen und wieder verlassen konnten. Das hatten andere vor ihm auch schon getan, z.B. wir hier selber in unserem Blog (siehe z.B. diesen Kommentar und vor allem den Artikel „Bewegungsmodell“).
      Prof. Still hat nicht vorgerechnet, ob die tatsächlichen Besucherzahlen steuerbar gewesen wären. Und er hat schon gar nicht untersucht, wie es tatsächlich zu dem Unglück gekommen ist.

      Lopachron, ich und viele andere hier im Blog haben eine andere Herangehensweise. Wir untersuchen das konkrete Unglück (zu einer konkreten Zeit an einem konkreten Ort). Du nennst das die „kleine Welt“ in der wir leben.

      Du übersiehst aber (bzw. willst übersehen):

      1. Die Menschenverdichtung am Rampenfuß war nicht einfach nur ein Stau.
      Staus gab es viele am Tag der Lopa: An den Vorsperren auf den Zugangswegen, an den Vereinzelungsanlagen, oder eben auch ab ca. 15:20 Uhr am Rampenkopf. Bei diesen Staus kann man in allen Videos und Fotos beobachten: Die große Masse wartet entweder geduldig oder sie sucht sich alternative Wege (wie das Besteigen der Böschungen am Rampenkopf). Freilich sind da auch schon gefährliche Situationen entstanden, vor allem vor den Vereinzelungsanlagen. Denn hier gab es keine alternativen Wege und die Leute drückten von hinten nach, obwohl es vorne nicht weiterging. Trotzdem unterscheidet sich die Situation an den VE-Anlagen von dem, was später am Rampenfuß passierte, denn alle Leute wollen in eine Richtung (für die Heimkehrer gab es ja direkt daneben separate Ausgänge).

      2. Die Menschenverdichtung am Rampenfuß war eine Verkeilung gegenläufiger Besucherströme.
      Die Menschen wollen hier in zwei (genaugenommen: drei) Richtungen. Es gibt (außer Treppe, Lichtmast und Container) keine andere Möglichkeit auszuweichen. Die Ströme müssen sich durchdringen, aber ab einer bestimmten Verdichtung kann man selber kaum noch steuern, in welche Richtung man gerät.

      3. Die Menschenverdichtung am Rampenfuss ist künstlich herbeigeführt worden
      Diese Verdichtung wurde geschaffen, in dem zuvor die Leute durch die Polizeiketten aus allen drei Richtungen angestaut wurden. Teils unabsichtlich, teils absichtlich sind diese Ketten später aufgelöst worden. Der Hauptfehler war schlussendlich, dass PK1 um 16:20 Uhr kontrolliert aufgegeben wurde, PK3 aber noch 5 Minuten weiter gehalten wurde. In diesen 5 Minuten ist die untere Hauptrampe restlos vollgelaufen, die Ströme sind an der PK3 direkt aufeinandergetroffen und es entstanden in beiden Richtungen Staus von Menschenmassen, die sich direkt gegenüberstanden. Als sich die angestauten Massen nach zwangsweiser Aufgabe der PK3 ineinander verkeilten, verlagerte sich das Zentrum der Verkeilung nach Süden, weil der größte Teil der Leute Ankömmlinge waren, hier also mehr Menschen angestaut waren.

      4. Die Menschenverdichtung am Rampenfuss war absehbar, als sich nicht nur vor PK1 und PK2 die Leute anstauten, sondern auch vor PK3.
      Der Zweck einer Polizeikette ist es ganz sicher, Leute aufzuhalten. Das Ende einer solchen Maßnahme kann eigentlich immer nur sein, dass die Leute entweder zurückgeschickt werden oder aber irgendwann doch durchgelassen werden. Mir ist nichts bekannt, dass irgendjemand zwischen 15:50 Uhr und 16:25 Uhr ernsthaft erwog, die angestauten Leute zurückzuschicken. Folglich wollte man sie irgendwann doch wieder laufen lassen. Die für mich alles entscheidende Frage ist: Wie sollte das vor sich gehen? Wie sollten die an allen drei Seiten angestauten Massen aneinander vorbeikommen?

      Du meinst (sinngemäß): Der verantwortliche Polizeiführer musste sich dazu gar keine Gedanken machen, weil er die Situation, die zur Errichtung der Polizeiketten geführt hat, nicht selbst verschuldet hat.
      Ich meine: Doch er musste es. Er hat sie schließlich an den Stellen, wo sie waren, angeordnet bzw. genehmigt.
      Wie wir inzwischen wissen, hielt sich der EAF in der entscheidenden Phase in der Nähe des Containers auf. Er hat gesehen, dass sich an PK1 und PK3 Pfropfe bildeten, er wusste, dass es auch an PK2 ähnlich war. Er wusste, dass diese Massen irgendwann ineinander laufen werden und dass es nirgendwo Entfluchtungsmöglichkeiten gibt. Spätestens, als PK2 durchbrochen wurde, hätte er die sofortige Auflösung der PK3 befehlen müssen. Er hat es nicht. Er hat stattdesen PK1 auflösen und die Rampe komplett vollaufen lassen. Kurioserweise ist er dann selbst über den Container geflüchtet.

      Wir drehen uns im Kreise und sind nicht viel weiter als vor zwei Jahren. Da schriebst Du hier::
      PK1 und PK2 sollten den Druck von den Schleusen nehmen und PK3 sollte verhindern, dass die verlassenden Besucher PK1 und PK2 in den rücken fallen. Gleichzeitig sollten die Schleusen durch die Ordner gesperrt und Pusher am Rampenkopf eingesetzt werden. Dieses Konzept ist aber nicht aufgegangen bzw. schiefgegangen. … Das Einzige was man der Polizei vorwerfen kann ist, dass dieses Konzept das total falsche war. Sie konnte aber nicht wissen, dass es versagen wird.

      Und ich antwortete Dir hier:
      Das sehe ich anders. Sie musste voraussehen, dass es versagen muss.
      Schau Dir noch mal die Videos an, insbesondere die Aufzeichnungen der ÜK 13 und ÜK 15 zwischen 15:50 und 16:30 Uhr.
      Verrate mir, wie man diese Situation (von allen Seiten werden Leute angestaut) auflösen wollte?
      Wenn es keine Entfluchtungsmöglichkeiten dazwischen gibt und auch nichts unternommen wird, die Leute wenigstens aus einer der drei Richtungen zurück zu schicken, muss es früher oder später zum Zusammenstoß kommen.

      Auf die fett markierte Frage hast Du bis heute nicht geantwortet. Ich erwarte es auch nicht ernsthaft. Denn konkrete Fragen sind für Dich nur ein Teil der „kleinen Welt“ in der Lopachron und ich leben. Es geht Dir um Größeres. Nämlich um die Untermauerung Deiner zwei Hauptthesen (siehe oben).
      Durch die Anklageschrift hast Du ja nun auch genug Oberwasser. Wenn sogar eine Staatsanwaltschaft keine Fehler bei der Polizei sieht, dann muss sie ja allles richtig gemacht haben. Und in unserem Rechtsstaat hat es natürlich noch nie Befangenheit und Justizirrtümer gegeben, gell? Außerdem sind Staatsanwaltschaften ja auch völlig unabhängig.

      Man braucht keine Glaskugel um zu schlussfolgern, dass Du entweder selber Polizist bist oder aber jemanden sehr nahestehst, der Polizist ist. Insofern ist schon verständlich, dass Du Deine Thesen vertrittst.

      Lass Dir daher gesagt sein: Ich bin weder Polizist, noch Feuerwehrmann, noch Sanitäter, noch der Schwager von Rainer Schaller, noch Mitglied in Sauerlands Partei und auch kein Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Ich war bei der LoPa nicht dabei, weder als Besucher noch als Verantwortlicher für irgendwas. Ich habe keinen Grund, irgendeine Gruppe der Beteiligten in Schutz zu nehmen oder eine andere in ungerechter Weise anzugreifen.
      Meine einzige Intention hier mitzumachen war stets, die Wahrheit herauszufinden und somit einen Beitrag zu leisten, dass alle Beteiligten (Stadt, Veranstalter, Rettungskräfte, Polizei) die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und für die Zukunft etwas lernen! Die strafrechtliche Beurteilung halte ich zwar auch für wichtig, aber sie ist nicht das Wichtigste.

      Ich urteile nach dem, was ich sehe und komme zu dem Schluss:
      1. Ob unter den gegebenen Rahmenbedingungen so oder so ein Unglück mit Toten passiert wäre, ist nicht beweisbar
      2. Das konkrete Unglück ist geschehen, nachdem große Menschenmassen aus gegenläufigen Richtungen aufgehalten, angestaut und dann aufeinander losgelassen wurden.
      3. Diejenigen, die die (gegenläufigen) Staus verursacht haben, hatten sich keine Gedanken gemacht, was sie anschließend zu tun gedenken.
      4. Als es zum unvermeidlichen Aufeinandertreffen der Ströme kam (Menschenverdichtung), wurden ca. 1/2 Stunde lang keine geeigneten Maßnahmen getroffen

      • lopachron & undercover ;-)
        Posted 7. April 2014 at 01:30 | Permalink | Antworten

        @PB 100%ige Zustimmung zu diesem treffenden und sachlichen Kommentar und danke für den Hinweis 😉

        Ich selber bin übrigens genauso unbefangen und unparteiisch, wie PB. Allerdings kenne ich zufällig ein paar Leute, die am 24.7. in Duisburg waren: Besucher, DRK RS, Kötter, Feuerwehr… – wobei sich aber bis auf eine Person eigentlich alle entweder gar nicht, nur weit vorher oder erst hinterher im Bereich des Unglücks aufgehalten haben.
        Dieses hatte ich hier auch schonmal irgendwo ansatzweise erwähnt – spielt aber überhaupt keine Rolle in meiner Beurteilung der Fakten. Mit Schaller/Lopavent, Stadt oder Polizei hab‘ ich absolut nix am Hut. Auch habe ich z.B keine persönlichen Aversionen gegen die Polizei oder sowas. Im Fall LOPA bin ich aber nunmal von einer erheblichen Mitschuld der Polizei überzeugt – unabhängig von der offensichtlichen strafrechtlichen „Befreiung“ derselben…

        Die Hauptintension hier aktiv mitzumachen waren im Prinzip die vielen für mich total unglaubwürdig klingenden Aussagen der Verantwortlichen unmittelbar nach dem Unglück. Immer mehr Videos tauchten dann bei YT auf und ergaben zusammen mit einigen Augenzeugenberichten und der Aussage eines Bekannten schon ein ganz anderes Bild. Lopavent hatte da noch keine Videos veröffentlicht und auch das lopadoku-Blog kannte ich nicht.
        Das erste Multiperspektiven-Video entstand völlig eigenständig und stellte mit im Vergleich zum heutigen Zeitstrahl eher wenigen Videos trotzdem schon fast eine lückenlose Synchronisation der Unglücksstunde dar. Irgendwann wurde ich dann auf dieses Blog aufmerksam und stellte fest, dass hier etwas Ähnliches versucht wurde. Ich machte das Video also hier öffentlich und „musste“ 😉 alle Sync’s im Blog nochmal genau beschreiben. Dies war dann eine wichtige Grundlage für den heutigen lückenlosen und umfangreichen Zeitstrahl. Und dank PB „hochgenauer“ Synchronisations- und Managementarbeit sowie vielen Mithelfern konnte dieses Projekt dann auch erfolgreich abgeschlossen werden. Hätte Lopavent die ÜK-Videos nicht veröffentlicht, so wäre diese Sammlung heute die einzigste frei zugängliche und synchronisierte Videodokumentation. Und ab 16:40 Uhr ist sie das auch bis heute…

  17. Daphne
    Posted 16. April 2014 at 09:03 | Permalink | Antworten

    15.04.2014 – Ein Prozess fürs Seelenheil
    „(..) Das Landgericht Duisburg hat die Anklageschrift an die zehn Beschuldigten und ihre Verteidiger geschickt. Gleichzeitig erhalten alle, die als Nebenkläger im Gericht sitzen wollen, die Anklageschrift. Nebenkläger sind Opfer oder Hinterbliebene von Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung, Körperverletzung oder Mord, die ein Verfahren verfolgen können, um unabhängig von der Staatsanwaltschaft ihre „persönlichen Interessen auf Genugtuung“ zu verfolgen, erklärt Bernhard Kuchler vom Landgericht Duisburg.
    Einer von ihnen ist Karl-Theodor Becks aus Münster. Vor ihm liegen 600 Seiten in zwei proppenvollen Ordnern, dazu drei CDs, auf denen die 70 000 Seiten Zeugenaussagen, Obduktionsergebnisse und Fotos gespeichert sind. (..)“
    http://www.azonline.de/Muensterland/Loveparade-Prozess-Landgericht-verschickt-Anklageschrift-Ein-Prozess-fuers-Seelenheil

  18. Posted 25. April 2014 at 09:51 | Permalink | Antworten

    wobei das Wort “Fehler” in diesem Zusammenhang ziemlich verharmlosend klingt, jedenfalls in meinen Ohren.

    Stimmt, mit „Fehler“ ist „Failure“ (was Keith Still schreibt, sehe z.B. Section 4 „Conclusions“) ist nicht korrekt übersetzt.

    Failure = Versagen, Nichterfüllung, Versäumnis. Mit „Fehler“ soll man das gar nicht übersetzen.

    Auch Kai Abrell hatte damals, beim ubersetzen von kurze Still-Report, „Failure“ überstezt mit (korrekt) „Versagen“. In NL würde es „Wanprestatie“ sein. Eine „Wanprestatie“ reicht für eine Anglage.

    Das ganze Report von Still ist nicht verharmlosend, sondern vernichtend, verheerend, in jeder Beziehung. Still ‚wischt den Boden‘ mit allen Beteiligten, keiner hat nicht versagt, aber Still bleibt mit seine Worten korrekt, nicht-emotionell, rationell und ein wenig höfflich, wie die Anglosächsische Sprache fragt.

    Ich möchte gern wissen, wer hat diese Presseerklärung geschrieben? =Wer hat (if so) Still’s Report übersetzt?

    Du kannst schreiben Mit meiner persönlichen “Verschwörungstheorie” (u. a. auch bzgl der Gutachterwahl) verschone ich Euch an dieser Stelle… nur gerecht klingt irgendwie anders als das, was ich heute gehört habe.

    Das versteh ich, aber es ist nicht die Gutachterwahl die ‚verharmlosend‘ ist, sondern die Übersetzung und interpretierung von seine Worten.

    • Daphne
      Posted 25. April 2014 at 16:33 | Permalink | Antworten

      „aber es ist nicht die Gutachterwahl die ‘verharmlosend’ ist“

      Das habe ich auch weder so geschrieben, noch so gemeint…

  19. Posted 26. April 2014 at 12:09 | Permalink | Antworten

    Mit meiner persönlichen “Verschwörungstheorie” (u. a. auch bzgl der Gutachterwahl) verschone ich Euch an dieser Stelle… nur gerecht klingt irgendwie anders als das, was ich heute gehört habe.

    Eigentlich könnt ich mich über diese Sätze kaputtlachen. Stundenlang – wenns nicht so traurig wäre.

    Ich tu alle mein Möglichstes, um Dich zu verstehen….?

    Wir sind 3 Monaten weiter, es gibt möglich viele Menschen in Deutschland die genau dasselbe denken wie Du, kannst Du bitte ein wenig erklären was Du damit meinst oder sagen willst? Ich will Dich nur verstehen.

    Danke!

    • lopachron
      Posted 26. April 2014 at 17:40 | Permalink | Antworten

      “Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen.”

      Steht doch alles oben. Die StA tut so, als wenn das Volllaufen des unteren Rampenbereiches einfach so – auf natürliche Weise – passiert ist. Diese tödliche Verdichtung wurde aber – künstlich durch die Polizeimaßnahmen – herbei geführt. Ohne die Polizeiketten wäre es um 16:30 Uhr gar nicht zu der o.g. Situation gekommen. Und niemand hat die Polizei dazu gezwungen, solche merkwürdigen Maßnahmen durchzuführen. Es bestand zu Beginn der Maßnahmen um 15:50 Uhr keine Lebensgefahr, im Gegensatz zum Ende der Maßnahmen um 16:25 Uhr. Dies alles wird von der StA verschwiegen – ja noch schlimmer – die StA stellt es sogar so dar, als habe Still die Polizeimaßnahmen genauestens untersucht und dabei zu dem Schluss gekommen ist, dass sie für den tragischen Ausgang der LOPA bzw. die tödliche Verdichtung im unteren Rampenbereich nicht ursächlich waren. Eine dreiste Verdrehung der Tatsachen.

      Auch ich könnte mich darüber stundenlang kaputtlachen und auch ich rieche da korrupte Abläufe, die speziell der Entlastung der Polizei dienen – möglcherweise eben auch hinsichtlich der Gutachterwahl bzw. des (absichtlich?) offen gelassenen Interpretation-Spielraums des Gutachtens bezgl. der Polizeiketten-Maßnahmen.

      • lopachron
        Posted 26. April 2014 at 19:15 | Permalink | Antworten

        Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe.

        Diese Aussage ist manipulierend und suggeriert, dass die Verdichtung um 16:30 Uhr auf die genehmigungswidrigen Zauneinbauten bzw. die von Still bemängelte schmalste Stelle zurückzuführen ist.

        Die Wahrheit ist aber: Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor der undurchdachten und viel zu lange gehaltenen Polizeikette 3 auf der Rampe. Überhaupt entstand der Personenstau im unteren Rampenbereich um 16:30 Uhr nur als Folge der polizeilichen Maßnahmen.

        Naja – kann sich ja jeder sein eigenes Bild von der Objektivität der StA machen…

        • Posted 28. April 2014 at 02:37 | Permalink | Antworten

          LC: Es bestand zu Beginn der Maßnahmen um 15:50 Uhr keine Lebensgefahr,

          Wirklich nicht..? Meinst Du das im Ernst?

          Sehe z.B, hier, wo J_Mal (15U45) schreibt: „Es ist schon so voll das Leute die Pfeiler für die Leuchten hochklettern (im Video hinten links)

          https://www.youtube.com/watch?v=PRS7QQcvN90

          Oder diese Video (15u48) von
          galliermajestix : https://www.youtube.com/watch?v=AN_8zwycDY0
          Wobei „unsere“ Pilsbierchen noch am YT geschrieben hat:
          Es ist ein wichtiger Beleg dafür, wie es OBEN an der Rampe kurz vor 16:00 Uhr aussah, nämlich übervoll! Das war die Veranlassung für die Polizei, die Rampe weiter unten zu sperren, mit der verhängnisvollen Wirkung (…)

          Ich versteh Dein Kritik an der Entscheidung der Polizei die Rampe und Tunnel zu sperren.

          Auch ich habe damals, als ich die Bilder sah, und die „grüne Linie“ (Kette, Sperren) entdeckte, (hier zu Hause) gesagt: „Schau mal, die haben das Unglück selber verursacht…“ Das ist die erste, intuitive Gedanke die man hat als man die Bilder anschaut und versucht zu verstehen was da passiert.

          Persönlich sind die „grüne Linien“ der Polizei-Ketten mir genau so widerlich als die einzelne Personen die heftig und wild über die stehende Leute klettern. Wobei das verhalten der Polizei (~die Ketten/Taktik) mir kaum professionell scheint; die kletternde Besucher gefährden ander Besucher, aber von die Polizei kann man erwarten professionelle Entscheidungen zu nehmen.

          Du hast naturlich Recht dass die Sperren (oder vielleicht soll ich sagen: die Mit-Verantwortlichkeit der Polizei?) nicht gut ermittelt / untersucht sind, oder dass die Ermittlung davon nicht mitgeteilt ist, nicht bekannt gegeben ist.

          Was hätte die Polizei (besser) tun können?
          Du sagts vielleicht „Nichts.“
          Vielleicht hast Du Recht.
          Aber als es dann Todesfälle gegeben hätte, hätte man auch gesagt: Die Polizei hat nichts getan. (U.s.w.)
          Die Polizei brauchte, vermutlich, etwas wie sofortige Improvisation, und hat die, wie man jetzt sagen kann, (Fehl-)Entscheidung gemacht die Rampe zu sperren. Während via den Tunnel (wieder) Besucher reinkamen (u.s.w, u.s.w, ist alles schon ofter gesagt.)

          Keith Still erwähnt die Rolle der Sperren, in the paragraph „Dynamics of the Incident“, und er schreibt (Question V-1 u.w.) deutlich „Yes.“ (+Begründung) am Frage: „Was the occurrence of the damage (death and injury of visitors to the event) with a probability bordering on certainly avertable (=abwendbar)by the event organizer or the authorities (city / police) taking concrete action after recognizing the possibility of damage?“ Antwort:
          „5.25.1. Yes. There were clearly recognisable, early warning indicators that the system was failing. This was evidenced in the video showing the crowd congestion on the entry point and at the top of the ramp. “

          Obwohl es vorher absehbar war und die Pläne nie genehmigt worden hätten (wie Prof Dr Still klar erläutert hat im Report) antwortet Still bejahend dass (Organizer/Behörden/Polizei) Massnahmen wie Frühintervention genommen haben können. (ups, grammatik :-/) Auch wäre es möglich gewesen sein, Besucher zum anderen Ausgang zu lenken.

          Er schreibt auch:
          „As of which point in time would the damage (death and injury of visitors to
          the event) possibly have occurred despite the measures?

          5.28.1. a) Until the point at which the police lines (due to the crowds flowing in behind the police lines) fail. It is important to note that as the entry points continued to allow people onto the site and that was a Proximate*) failure. The plan was to close the gates. “

          *)“A Proximate cause is an event which is closest to, or immediately responsible for causing some observed result. This exists in contrast to a higher-level ultimate cause or Distal cause, that is usually thought of as the fundamental reason something occurred.“

          LC: die StA stellt es sogar so dar, als habe Still die Polizeimaßnahmen genauestens untersucht und dabei zu dem Schluss gekommen ist, dass sie für den tragischen Ausgang der LOPA bzw. die tödliche Verdichtung im unteren Rampenbereich nicht ursächlich waren. Eine dreiste Verdrehung der Tatsachen.

          In der tat, ein Verdrehung. Gibt es irgendwo ein volständige Deutsche übersetzung von Still’s Report? Still hat die tödliche Wirkung der Polizei Linien beschrieben und berechnet in „3.7. Dynamics of the Incident“ (und an andere Seiten. Er redet von „Police Lines“ und von „Police Cordons.“)

          Still ist nicht verharmlosend oder Entlastend.
          Er schriebt z.B.: „A competent person would have rejected this design and could have anticipated the crowd build up.“

          Das ist Britisch für: „Organizer/Behörden/Polizei waren inkompetent, unfähig, untauglich, unqualifiziert, unzuständig.“

          Er sagt das naturlich als Crowd Manager, nicht als Anwalt oder Juristisch Expert.

          (Ich aber kann mich darüber nicht ‚kaputtlachen.‘ Aber wir leben dann auch in ein Land wo es kaum Polizei-Witzen gibt ;))

          • lopachron
            Posted 28. April 2014 at 06:26 | Permalink | Antworten

            Was hätte die Polizei machen sollen?
            Gabz einfach – den Veranstalter an den Schleusen unterstützen und dort eine zunächst mal 10-minütige Sperre durchsetzen. Die vorgezogenen Tunnelsperren waren im Verhältnis zum „Ertrag“ (100 Meter mehr Leute sperren) viel zu riskant und machten die PK3 nötig, welche bei reinen Schleusensperren aufgrund der getrennten Ausgänge überflüssig gewesen wäre.
            Auf jeden Fall mussten sie ihre Sperren aber spätestens dann überdenken/aufheben, als die Schleusen wieder geöffnet werden mussten bzw. als die PK-Ost überrannt wurde.

            Still und die Polizei:
            Solange er Stadt, Veranstalter und Polizei in einem Zug erwähnt, kann man die Aussagen m.E. in einem gewissen Sinn vergessen. Denn das ist zu allgemein und geht eben nicht speziell auf die Polizeitaktik als Ursache für die lebensgefährliche Verdichtung ein. Die StA sieht in dem Still-Gutachten ja sogar den Beweis dafür, dass die Polizeimaßnahmen nicht im geringsten ursächlich für die lebensgefährliche Verdichtung und den Ausgang der LOPA waren. (wird wohl irgendwo zwischen den Zeilen stehen – wei0 auf weiß 😉 )

            Lebensgefahr am Rampenkopf und Maßnahmen der Polizei:
            Am Rampenkopf war es voll – aber es bestand keine akute Lebensgefahr. Den Abfluss über die seitlichen Böschungen hatte ich selbst auch mal als ziemlich gefährlich und auch als Abbruchgrund angesehen. Nur im Unterschied zum unteren Rampenbereich gab es da oben halt keine begrenzenden Mauern und daher bestand dort auch zu keinem Zeitpunkt eine lebensgefährlich hohe Verdichtung. Die Besucher konnten eigeninitiativ, recht problemlos und in großer Anzahl über die seitlichen Wälle „flüchten“. Das Umreißen der Zäune am Rampenkopf um 15:30 Uhr hat die Situation und den Durchfluss dort erstmal deutlich verbessert.

            Die Polizei hat mit ihren Maßnahmen m.E. aber nicht auf diese Massenbesteigungen der westlichen und östlichen Böschungen reagiert, sondern auf den Stau am Rampenkopf von 14:30 bis 15:30 Uhr. Das ursprüngliche Problem war also ein sich stetig verlängernder Stau am verstopften Rampenkopf und als Folge das Vollaufen der Rampe bis in den gefährlichen ummauerten unteren Rampenbereich und die Tunnel hinein. Letzteres war die „sich bis 15:30 Uhr anbahnende“ und dringend zu bekämpfende (lebens)gefährliche Situation.

            In den 15 Minuten vor den Polizeimaßnahmen haben es immerhin (wieder) ca. 10.000 Personen ohne Probleme über die Böschungen auf das Hauptgelände geschafft. Wozu sollte man also in den nächsten 15 Minuten 10.000 Personen sperren, wenn die es auch ohne Polizeisperren relativ ungefährlich auf das Gelände schaffen würden?

            Ganz einfach – die Polizei hat ab 15:50 Uhr zeitversetzt auf eine Situation (14:30 bis 15:30 Uhr) reagiert, die es zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr wirklich gab bzw. die sich zunächst einmal selbst erledigt hatte.
            Sie hat weder den enorm verbesserten Durchfluss zwischen 15:30 und 15:50 Uhr registriert, noch die notwendig gewordenen Wiedereröffnungen der Schleusen ab ca. 16 Uhr beachtet oder angemessen auf das Überrennen der PK-Ost reagiert.
            Sie hat einfach nach „Schema F“ unglaubliche 35 Minuten lang (15:50-16:25 = ca. 30.000 Besucher aus 3 Richtungen) den Zufluss aktiv gesperrt… – kein Wunder, wenn das schief läuft – erst recht bei der bekannten Taktik…

          • lopachron
            Posted 28. April 2014 at 07:53 | Permalink | Antworten

            3.7 Dynamics of the Incident

            3.7.2 It is beyond the expert’s knowledge as to the exact reasons why three police lines were deployed in the locations and at the times observed.

            Er geht also davon aus, dass die Polizeiketten schon irgendwie notwendig gewesen sind und interessiert sich erst gar nicht für den Zweck oder die Taktik oder die Folgen – er rechnet einfach – rein theoretisch (Lopavent-Planzahlen bzw. Schleusen-Max-Kapazität) im Dreisatz – aus, wieviele Leute die denn da angestaut haben, wenn die Schleusen immer offen gewesen und auf Maximallast gelaufen wären… Das ganze nur zu dem Zweck, um die Vorhersehbarkeit des Unglücks seitens Stadt und Veranstalter zu beweisen – die Polizeiketten ansich – als mögliche Ursache der Verdichtung – interessieren ihn gar nicht wirklich. Er rechnet sich einfach ein theoretisches vorhersehbares Unglück zusammen und vergisst dabei, dass die Leute während der 35 Minuten hinter den Polizeiketten ohne dieselbe längst problemlos das Hauptgelände erreicht hätten.

            3.7.13 The ramp constraint police line was in place for approximately 30 minutes (from 1602 hours – 1620 hours)

            Hier behauptet er, die PK3 stand ca. 30 Minuten – von 16:02 bis 16:20 Uhr

            3.7.16 …15.000 people are now behind the police line.

            Hier nimmt er einfach das theoretische Lopavent-Bewegungsmodell von 16-17 Uhr, behauptet nun im Gegensatz zu Punkt 3.7.13 😉 , die PK3 stand 20 Minuten und teilt 45.000 / 3 = 15.000.
            In Wirklichkeit sperrte die PK3 aber nur 12 Minuten und ließ 10 Minuten lang jeden Abgänger durch – um 16:24 standen dann max. 6000 Personen dahinter..

            Alles was ich da so lese ist halb ausgegorene theoretische Mathematik und teils lustlos wirkende, lasch recherchierte, gar falsche und vielfach zu allgemeine oder zu banale Aussagen.
            Mit der Realität, mit genauen Recherchen/Fakten und nachprüfbaren Ergebnissen/Schlussfolgerungen hat das m.E. wenig zu tun. So bringt das doch nichts… 😉

          • lopachron
            Posted 28. April 2014 at 18:42 | Permalink | Antworten

            3.5.11. We observe from the CCTV images that at 1550 hours we have significant crowd build up on the ramp, the constraint (10,59m) is reaching capacity.

            Still behauptet hier ja, dass ausgerechnet zu Beginn der Polizeimaßnahmen (15:50 Uhr) angeblich nichts mehr ging und die 10,59 Meter-Stelle ihre Maximalkapazität ereicht hätte. Der Rampenkopf sah aber schon seit 14:30 Uhr so voll aus und besonders die Aussage zu der 10,59m-Engstelle ist ja ein Witz – an dieser Stelle gab es ja auch um 15:50 Uhr nicht das kleinste Problem bzw. nicht einen Millimeter Rückstau. M.E. zielen diese Aussagen nur auf die Rechtfertigung und Notwendigkeit der Polizeimaßnahmen ab 15:50 Uhr…

            Hier nochmal der Gegenbeweis – es lief solange einigermaßen gut (ab 15:30 Uhr), bis die Polizei gesperrt hat – 15:20 – 16:40: http://www.youtube.com/watch?v=Sv9Dam7YzG0

            • Posted 29. April 2014 at 02:36 | Permalink | Antworten

              LC: Er geht also davon aus, dass die Polizeiketten schon irgendwie notwendig gewesen sind und interessiert sich erst gar nicht für den Zweck oder die Taktik oder die Folgen – …

              Das kann sein, aber das kann auch ein Annahme sein;))

              Auch möglich ist:
              Diese Information stammt von die in 1.1.3. genannte Datei, von die in 6.2.2. genannte ‚List‘ of (2) additional CAD Plans (received 12th Dec 2012) und die in 6.2.1. gezeigte ‚Location of Key Files in the Evidence Folders‘, ein Bild wo man überiges sehen kann dass mindestens 7 Bestanden nach den 24. July 2010 noch geändert sind — (das könnte vielleicht auch Übersetzung oder Bildkompression sein.)

              Er schreibt nicht daß die Polizeiketten schon irgendwie notwendig gewesen wären, oder dass er sich gar nicht interessiert für den Zweck oder die Taktik;))

              Keith Still erklärt nur daß the exact reasons why three police lines were deployed in the locations and at the times observed ihm unbekannt sind.
              Das impliziert, daß diese Gründe nicht aus einem der angegebenen Daten zeigen — etwas das an sich schon besorgniserregend ist. (=Sehr gut möglich war es Improvisation, und kein Teil von bewusste/gezielte/geplante Sicherheitstaktik, oder Notfallmaßnahmen die man in die Pläne vorgerüstet hat.)

              Es ist für jeder der die Bilder vom 24. July (LC: ÜKam 13, guter Beispiel) kennt selbstverständlich kaum zu verstehen daß der StA kein Auftrag gegeben hat zu untersuchen wer Auftrag gegeben hat zum Polizeisperren.

              Im 1.4. Defined Area of Expertise kann man lesen: 1.4.2. This report is a scientific exploration and does not enter the realms of managerial, legal and organisational aspects of the Loveparade (Duisburg July 2010), nor does it support conjecture or speculation in other areas of science or organisational behaviour.
              („Dieser Bericht ist eine wissenschaftliche Erforschung und (es) betritt nicht die Reiche der Management-, rechtliche und organisatorische Aspekte der Loveparade (Duisburg Juli 2010), noch unterstützt es Vermutungen oder Spekulationen in anderen Bereichen der Wissenschaft oder Organisationsverhalten.“)

              Still hat die Methode Fruin angewendet, und darin (auch) die Folgen von die Polizeiketten mathematisch untersucht, („3.7.2. (…) However, the crowd build up behind the three police lines (for any period in time) can be assessed using a fundamental model and the data available to the event organisers prior to the event“) mit die ihm zur Verfügung gestellte Datei —A spreadsbeet, showing the source data for the above presentation, titled Bewegungsmodell Elßner-V2O. xls found in FVorauswertung SpohrExl021_11_D066_Z_ehd2, P1GSP08_Produktionsleitlungx -StephanSchreckenberg und An aerial site image titled Luftbild Gelände.pdf found in the folder FVorauswertung SpohrEx1021_11_D066_2_ehd2, P1GSP08_Productionsleitungx -StephanMüll und A site barrier plan titled GSP_RePS _LP 1011 L.yoIll1 (1).pdt found in the folder FVorauswertung SpohrEx1021_11_D066_2_ehd2, P1GSP08_Productionsleitungx -Stephan— mehr sagen (= z.B. Aussagen machen über die Schuldfrage) wäre, vermute ich, auch für Keith Still Spekulation sein.

              LC ad 3.5.11:Still behauptet hier ja, dass ausgerechnet zu Beginn der Polizeimaßnahmen (15:50 Uhr) angeblich nichts mehr ging und die 10,59 Meter-Stelle ihre Maximalkapazität ereicht hätte.

              Hmm, als man nur diese Sätze 3.5.11 lest, ja dann scheint es so, aber in 3.7, The Dynamics of the Incident, ist die fatale Rolle der Polizei Linien klar analysiert.
              Kurz übersetzt:
              3.7.1: Es gab einen drohenden Überlauf.
              3.7.2: Es gab —for some unknown reason— 3 Polizei-Sperren.
              3.7.3: Für jede Minute die die Entry-System geöffnet ist, gibt es 730 Menschen mehr hinter den Ost-West-Polizei-Linien.
              3.7.4: Dies ist eine ungefähre Berechnung und nur verwendet in diesem Zusammenhang, um eine grobe Schätzung der möglichen Anzahl von Menschen in den Tunnel hinter den Polizeilinien zu machen. Es gab schon Leute in den Tunnel, bevor die Polizei Linien gebildet wurden.
              3.7.5: Der Grund für diese Annäherung ist zu bewerten, wie viele Menschen anfangen werden sich zu bewegen, sobald die Polizeilinien gelöst werden und zu zeigen, dass unter Verwendung von Daten des Veranstalters, dies hätte vorausgesagt worden können. (Gramatik, sorry.)
              3.7.6. Die Menge (Menschen-Zahl) wurde immer größer im Tunnel, im WestTunnel von 15.50 Uhr und am Osten von 15.57 Uhr.
              3.7.7. Ost und West Einlässe waren offen, und liessen Menschen hinter den Polizeilinien.
              3.7.8. Bei ungefähr 16.13 Uhr löst der Ost-Polizeilinie auf. Es war in situ für ca. 16 Minuten, haltete die Menschen zurück, dann strömten die Menschen von den Eintrittspunkten bis zum Ort des Geschehens. Dies wird auf zwischen 9.000 – 11.000 Menschen geschätzt.
              3.7.9. Bei ungefähr 16.20 Uhr löst der West-Polizeilinie auf. Es war in situ für ca. 30 Minuten. Dies wird auf zwischen 19.000 und 21.000 Menschen geschätzt.
              3.7.10. Wir können nur in groben Größenordnungen abschätzen, um die Größe der Menschenmenge aus allen drei Richtungen zu verstehen.
              3.7.11. Die Menschenmenge konvergiert jetzt an der Basis der Hauptrampe von Ost und West.
              3.7.12. Using the first pass model, (sorry, korrekt übersetzen geht nicht, sehe Section 2 -Methodology and Analysis für Erklärung) ist die Menschenmenge-stau (‚build up’/sammlung/auftürmung), hinter allen drei Polizeiketten, absehbar, und deshalb vorhersehbar.
              3.7.13. Die Rampe Einschränkung Polizeilinie war in situ für ca. 30*) Minuten (von 16.02 Uhr · 16.20 Uhr). (*(sic) ich versteh Dein Problem: 18 !== 30)
              3.7.14-3.7.16. (Berechnung / Annäherung der Größe der Menschenmenge,) ca. 15.000 Menschen sind nun hinter der Polizeikette.
              3.7.17. Diagramm die die Position der drei Polizeilinien veranschaulicht.
              3.7.18. Das Bild unten (von der CCTV-Kamera 13) zeigt die Polizeilinie-formierung (16:02) an der Rampe Einschränkung.
              3.7.19 Wir können aus den Bildern sehen (vorherige Seite und unten), dass in dem Raum von 20 Minuten der Bereich um die Rampe Einschränkung jetzt stark überlastet (Eintritt und Austritt) wird.
              3.7.20 Zitaten von Fruin: „(…) Wenn die Masse eine Dichte bekommt gleich den Plan-Bereich des menschlichen Körpers, verliert man die individuelle Kontrolle, da wird man ein unfreiwilliger Teil der Masse. Bei Besetzungen von etwa 7 Personen pro Quadratmeter wird das Publikum fast eine flüssige Masse. Schockwellen durch die Masse sind ausreichend Menschen aus ihrer Füße zu heben und sie zu werfen über Distanzen von 3 m (10 ft) oder mehr…,“
              auch: „(Todesfälle aufgrund von Druck Asphyxie)“ (mehr Zitaten von Fruin: sehe 3.7.20, sorry, too much to translate.)
              3.7.21 . Schockwellen kann man sehen in dem Video (CCTV und den Beweis -Dateien).
              3.7.22 . Wir haben gezeigt, dass Menschenmenge-stau (‚build up’/sammlung/auftürmung) und die anschließende Freigabe der Menge vorhersehbare Folgen haben würde. Gibt es hier keine kausalen zusammenhang zwischen die Zahlen, die drei Linien, die Schockwellen und die Todesfälle? Er sagt sogar dass die Menschenmenge-stau (‚build up’/sammlung/auftürmung), hinter allen drei Polizeiketten, absehbar, und deshalb vorhersehbar war.

              Wieso zielen diese Aussagen nur auf die Rechtfertigung und Notwendigkeit der Polizeimaßnahmen ab 15:50 Uhr…? Sind die Polizei-linien hier in diese Section 3.7 rechtfertigt?

              Und ja, ich versteh daß man nicht froh ist mit Worten wie „approximately“ (ungefähre, annähernd) aber so spricht man „in the Rest of the World“ ;)) Genaue Zahlen sind schön, sehe ich auch gerne, aber als es die nicht gibt oder als die Zahlen „nur“ „annähernd“ sind, beweisst das nicht dass etwas nicht passiert hat oder dass keiner dafür/daran Schuld haben kann.

              Umgekehrt kann man auch behaupten daß annähernde Zahlen eine eine umfassendere Anspruch machen als exakte Zahlen. Mit exakte Zahlen gibt es immer Stimmen wie „Jaaaa, aber es waren nicht 730 Menschen pro Minute, sonder 698 Menschen..“

              Still macht einen Unterschied zwischen Distalen (Distal) und Unmittelbaren (Proximate) Ursachen, Distalen (Distal) und Unmittelbaren (Proximate) „Failures“, Versagen/Fehlverhalten.

              Die fehlerhafte Planung (Distale Ursache), erstellte die Chaotische Lage in denen die Polizei arbeitete. Das ist kein Rechtfertigung, sondern ein Umrahmung.

              In diesem Rahmen kann die Polizei natürlich auch falsche Handlungen gemacht haben.

              Zum Beispeil: welche Auftrag, welche Mandat hat die Polizei bekommen? Wurde der Polizei Operations-Team früh genug gewarnt daß zusätzliche Maßnahmen / Notfallmaßnahmen notwendig waren? Hatten die Polizisten ….Beslissingsbevoegdheid (übersetzt sich nicht, ich vermute das gibt es nicht ins Deutsch ;)) gehabt etwas anderes zu tun als man die Polizisten aufgetragen hat? (~Indivduelle entscheidungs-möglichkeiten etwas anderes zu tun als das Mandat?)
              Das sind alles Fragen die man Keith Still nicht fragen kann. Er ist kein Polizei-experte, oder Rechtsexperte, wie Prof. Dr. Henning Müller.

              Wir können viel im Nachhinein sehen, aber wass konnte die Polizei im Chaos sehen? Sehr gut dass es Teile der Funk-gespräche gibt, damit man jetzt weiß daß z.B. schon um 16:35 lebensbedrohliche Situationen im unteren Rampenbereich an den Stab Befehlsstelle Jupiter 01 gemeldet werden.

              Natürlich soll man die unbekannte Personen-von-Polizei die zurechenbar fehlerhafte entscheidungen gemacht haben untersuchen und, wenn zurechenbar, anklagen.

              Man kann im Still-Report lesen daß Proximate Failures identifiziert werden können als u.a. mangelnder Polizeieinsätze wie die „three police lines.“

              Unter anderen. Auch die Planer und Genehmiger erstellten eine „List of Distal Failures.“

              Man kann aber nicht erwarten dass Prof. Dr. Still sagt „Der und der und der hat Schuld.“ Das ist die Rolle des Gerichts und StA.

              Sorry, ich wiederhole mich ;/ Weil ich immer unzufrieden bin mit meine eingeschränkte Sprache und es dann nochmals versuch ‚besser zu sagen‘.

              Groet,

              • lopachron
                Posted 29. April 2014 at 03:53 | Permalink | Antworten

                Keith Still erklärt nur daß the exact reasons why three police lines were deployed in the locations and at the times observed ihm unbekannt sind.
                Da kann er ja nachfragen, wenn er das Gefühl hat, dass die Polizeiketten ursächlich für die tödliche Verdichtung im unteren Rampenbereich gewesen sein könnten.
                Da könnte er auch sagen, dass ihm die Planzahlen oder die Rampenmaße unbekannt sind. Und fertig? Nene – da muss er m.E. Informationen nachfordern, wenn er explizit nach den Polizeimaßnahmen als mögliche Ursache gefragt wird.

                Zu den Punkten unter 3.7:
                Genau er sagt, dass die angestauten Massen hinter den Polizeiketten theoretisch vorhersehbar waren – nach Lopavent-Planzahlen. Er sagt aber nicht, dass die Polizei dies vorhersehen musste. Er sagt auch nicht, dass die Polizei vorhersehen musste, dass ein Anstauen und Aufeinanderloslassen dieser 3 Personenströme im unteren Rampenbereich automatisch zu einer Katastrophe führen musste. Sondern er tut m.E. so, als wenn diese vorhersehbaren Menschenmassen sowieso zu diesem Zeitpunkt und in dieser Verdichtung aus 3 Richtungen in den unteren Rampenbereich eingströmt wären – ob nun mit oder ohne Polizeiketten – und das ist nunmal falsch.

                Still-Gutachten 5.15 Question III-1: Is there any evidence that the intensified crowding of people was caused by police officers – perhapy by settingup police lines?
                Still’s Antwort sinngemäß: Er kann/will nicht darüber spekulieren, warum die Position der Polizeiketten so gewählt wurde. Um einen Stau im Tunnel zu verhindern, war eine funktionierende Schleusensteuerung wesentlich. Für den Stau hinter den Polizeiketten ist das Eingangssystem – also die Planung – verantwortlich!

                Was für eine Aussage ist das denn bitte? Das ist doch kein Expertenwissen, das ist Kindergaten-Kacke: Der Tunnel läuft voll, wenn ich die Schleusen auf und die andere Seite vom Tunnel zu mache… Hahaha – Applaus, für diese Feststellung!
                Das kommt dabei heraus, wenn man die misslungene Polizeitaktik gar nicht untersucht! – Die Polizei hätte sich ja z.B. einfach an die Schleusen stellen können, anstatt vorgezogene Tunnelsperren und vorallem eine viel zu riskante Rampensperre (PK3) einzuziehen – schon hätten sie eine „funktionierende Schleusensteuerung“ gehabt.

                Und das Beste kommt – wie immer – zum Schluss:
                Daraus folgert die StA:
                „Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade.“

                Aha – die StA fragt den Experten also, ob die Polizeiketten zu dieser Verdichtung im unteren Rampenbereich geführt haben – der Experte antwortet, dass ihm die Gründe für die Polizeitaktik unbekannt sind und er darüber nicht spekulieren will – daraus folgert die StA wiederrum, dass die Polizeiketten nicht ursächlich für den tragischen Ausgang waren.

                Hier geht es noch nicht einmal um strafrechtliche Relevanz. Nein – die StA behauptet einfach, dass die Polizeiketten – lt. Still – nicht die Ursache für die Verdichtung im unteren Rampenbereich war!!!!!!!!!!!!!!!!!

                In meinen Augen ist alleine diese Aussage eine Frechheit – ganz unabhängig von einer Anklage gegen die Polizei…

                • Posted 29. April 2014 at 23:22 | Permalink | Antworten

                  LC: ..diese Aussage eine Frechheit..

                  */me sucht Frechheit* 😉 Ja, das ist es.

                  Man sollte das dem StA vorwerfen; der StA ignoriert offenbar die beschriebene Proximate Failures im Still-Report.

                  Daß Prof Dr Still geantwortet hat, daß ihm die Gründe für die Polizeitaktik unbekannt sind und er darüber nicht spekulieren will, kürzt seine Liste von Failures nicht.

                  Don’t get me wrong, nochmals: auch ich habe ende July 2010 als ich die Bilder sah und die „grüne Linie“ der PolizeiKette entdeckte, hier zu Hause gesagt: „Schau mal, die haben das Unglück selber verursacht…“ (Und das klang nicht so schön, sondern mehr etwas als ‚Naaa, zeg, moet je kijken.. die idioten hebben..‘ ;))

                  Dann habe ich aber Augenzeugenberichten gelesen wie diese:
                  http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ende-der-loveparade/augenzeugenbericht-von-der-loveparade-warum-nur-diese-polizeikette-11008509.html
                  wovon man die Eindruck bekommt daß die Polizisten die Ketten nicht ganz und gar zwecklos gemacht haben, und daß die Polizisten selber in dem Wahn waren, daß es hilfreich war was die machten, daß es verhindern würde daß die Massen aufeinander prallten, und daß die Polizisten auch in der Tat Menschen geholfen haben über die „Einsatzfahrzeuge-Straße“ und die Böschung zu entkommen.

                  Ich kann und will darüber nicht gar urteilen, es kann komplizierter sein als Die Opfer waren unmittelbare Folge von unrechtmäßigen PolizeiKetten. (Und ich behaupte nicht daß Du das sagst ;))

                  LC: Was für eine Aussage ist das denn bitte? Das ist doch kein Expertenwissen, das ist Kindergaten-Kacke: Der Tunnel läuft voll, wenn ich die Schleusen auf und die andere Seite vom Tunnel zu mache… Hahaha – Applaus, für diese Feststellung!

                  Obwohl Herr Still kein Wort wie Kindergaten-Kacke (?) im Mund nimmt 😉 sagt er mehrmal etwas ähnliches: „A layperson would…“ (understand that Large crowds gathering in confined spaces have risks of crushing and injury.) Auch der Veranstalter und Genehmiger hätten das vorher sehen müssen, hätten die professionell agiert.

                  Ich versteh daß Du, wie viele Leute, enttäuscht bist.

                  Vielleicht gibt es möglichkeiten zu einem Zivilprozess

                  Und, ich sehe daß man am Beck-Blog noch schreibt über diese Thema, http://blog.beck.de/2014/02/11/loveparade-2010-anklageerhebung-nach-fast-vier-jahren , deshalb lese ich erst mal was die Experten schreiben und höre ich hier auf mit krumm Deutsch schreiben 😉

                  Vielen Dank für Dein Antworten!

  20. Daphne
    Posted 2. Juli 2014 at 23:40 | Permalink | Antworten

    2. Juli 2014 – Loveparade-Prozess frühestens im Herbst: Gericht verlängert Fristen
    „Im Loveparade-Verfahren wird das Landgericht Duisburg nicht vor Herbst über eine Zulassung der Anklage entscheiden. Das Gericht prüft weiterhin die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen die zehn Beschuldigten. „Diese zeitaufwendige Prüfung dauert derzeit an“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Bevor über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden werden kann, dürfen sich außerdem die Beschuldigten zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht sei der Bitte der Verteidiger nachgekommen, die Frist für diese Stellungnahme um drei Monate auf Mitte September zu verlängern. (..) Als weitere Einzelheit aus der Anklageschrift gab das Landgericht am Mittwoch bekannt, dass die drei leitenden der insgesamt sechs beschuldigten Stadtmitarbeiter ihre Tat durch Unterlassen und nicht durch ihre Handlungen begangen haben sollen. Sie hätten das Genehmigungsverfahren für die Veranstaltung nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt.
    Eine solche Unterscheidung hat Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß: Fahrlässige Tötung kann nach Gerichtsangaben mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geschieht sie jedoch durch Unterlassen kann das Strafmaß auf bis zu drei Jahre und neun Monate gemildert werden. (..)“
    http://www.wz-newsline.de/home/panorama/specials/tragoedie-auf-der-loveparade/loveparade-prozess-fruehestens-im-herbst-gericht-verlaengert-fristen-1.1681447

    02.07.2014 – Gericht prüft Loveparade-Anklage noch bis zum Herbst
    „Das Duisburger Landgericht wird voraussichtlich erst im September eine Entscheidung über die Zulassung der Anklageerhebung gegen die zehn Beschuldigten im Loveparade-Strafverfahren fällen. Das teilte gestern das Landgericht mit. (..)“
    http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/gericht-prueft-loveparade-anklage-noch-bis-zum-herbst-id9549581.html#plx783944839

    http://www.lg-duisburg.nrw.de/behoerde/loveparade/

  21. Daphne
    Posted 5. April 2016 at 14:19 | Permalink | Antworten

    05.04.2016 – Kein Strafprozess
    „Der Tod von 21 Menschen bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg vor knapp sechs Jahren bleibt womöglich ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht Duisburg hat die Eröffnung eines Strafprozesses abgelehnt.
    Das zentrale Beweismittel der Anklage weist nach Einschätzung der Richter „gravierende inhaltliche und methodische Mängel“ auf. Für die Betroffenen ist das eine riesige Enttäuschung.
    (..)
    Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurde unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
    Dabei stützte sich die Anklage ganz wesentlich auf das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still. Er hatte Fehler bei der Planung, der Genehmigung und der Durchführung der Loveparade ausgemacht. Die zehn Angeschuldigten sollten mitverantwortlich dafür sein, dass die Rampe für den Zu- und Abgang für Zehntausende Besucher verengt wurde.
    Doch Still war schnell öffentlich in die Kritik geraten. Auch die 5. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Schwartz äußerte Zweifel. Nun stellten die Richter dem Briten ein vernichtendes Zeugnis aus. Sein Gutachten sei wegen gravierender Mängel nicht verwertbar. Zudem bestehe die Sorge, das Still nicht unbefangen an den Fall herangegangen sei.
    „Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden“, stellten die Richter deshalb fest. „Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten.“

    Opferanwalt Julius Reiter, der rund 100 Betroffene vertritt, bezeichnete die Entscheidung als „Justizskandal“. Seine Kanzlei wäge weitere juristische Schritte ab. (..)“
    http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/prozesse-kein-strafprozess-zum-loveparade-unglueck-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160405-99-464311

  22. The Circle
    Posted 5. April 2016 at 16:04 | Permalink | Antworten

    Das war zu erwarten und sollte wirklich nicht überraschen. Das das Gericht jetzt endgültig die Reißleine gezogen hat da eine Verurteilung der Angeklagten nicht zu erwarten ist, ist aufgrund der völlig nichtssagenden Beweisführung der Anklage nachvollziehbar.
    Was von dem Gutachten von Prof. Still zu halten ist haben wir ja schon vor Jahren festgestellt. Es ist ein unfassbaren Machwerk, welches nur so von schwammigen Aussagen, Behauptungen und Unterstellungen strotzt. Unglaublich das trotz der klaren Widersprüche die Anklage darauf weiterhin aufgebaut wurde. Oder, um mal eine andere Sichtweise ins Spiel zu bringen – vielleicht war das ja genau die Taktik der Staatsanwaltschaft, wohl wissend das solch eine Anklage nie durchkommt und alles irgendwann im Sande verläuft und ein Schlussstrich gezogen wird. Und das ist heute passiert.

    • Misantrop.
      Posted 19. Mai 2017 at 16:37 | Permalink | Antworten

      Hahaha, franbu, wer zuletzt lacht lacht am besten. Jetzt kommt Dressler doch noch dran.

      • Posted 21. Mai 2017 at 00:29 | Permalink | Antworten

        Ja, aber nicht franbu, aber der suspekte Circle haben diesen verfrühten Jubel verbrochen. Still hat gemäss Auftrag richtig analysiert, das meint auch das OLG. Er hat aber nicht die vollständigen Anknüpfungspunkte bekommen.

        Das OLG hat richtig gesehen, dass die Planungsphase schon Bedingungen gesetzt hat, die ursächlich zur Katastrophe geführt haben. Die Zu- und Abgangsregelung widersprach allen Regeln der Kunst und konnte auch durch nichts mehr korrigiert werden.

        Das hat ja nicht nur Still so gesehen, auch andere Fachleute, wie der Brandexperte Schäfer, der Massenforscher Oberhagemann, der Experte Wittsiepe, der Meister der Veranstaltungstechnick vom Lotahr Evers Blog, wie auch der Journalist Ingmar Kreienbrink oder die Internet User Klotsche, HIFI und andere, die noch vor dem Unglück vor der Problematik gewarnt haben.

        Die Jugendlichen Verantwortungsträger von Lopavent haben sich durch eine verbrecherische „Hurra, alles ist möglich und Vorschriften sind zum umgehen da“ ausgezeichnet, waren aber auch in der Lage eine Reihe auch hochgestellter deutscher Beamten ausser Gefecht zu setzen – eigetnlich unglaublich.

        • TheCircle
          Posted 22. Mai 2017 at 17:05 | Permalink | Antworten

          nicht das ich falsch verstanden werde. Mit Jubelstimmung hatte meine Reaktion auf den Beschluss des Landgerichts Duisburg nichts zu tun. Es war für mich eher die logische Konsequenz einer für mich recht einseitig geführten Anklageschrift, die viele Lücken aufweist und sehr wichtige Ereignisse die vor Ort passierten in meinen Augen einfach unterschlagen hatte. Warum wurden nicht alle wichtigen Ereignisse mit aufgeführt? Warum wurde nicht nachgebessert, korrigiert, so wie es das Landgericht Duisburg mehrfach verlangt hatte? Natürlich unterstütze ich jede Möglichkeit einen Prozesses, alleine schon im Sinne der Hinterbliebenen. Doch ich befürchte das mit dieser Anklageschrift, so wie sie verfasst wurde, der Schuss nach hinten losgeht.
          Wie allerdings das Gericht das Gutachten von Professor Stil verwerten möchte bleibt mir indes ein Rätsel. Prof. Stil konzentriert sich im Besonderen auf den Tunneldurchfluss. Die von ihm errechnete maximal mögliche Durchflussrate wurde jedoch bis zum Einsetzen der Katastrophe nicht überschritten. Doch wir werden sehen. Ich bin kein Jurist und kann die aktuellen Erfolgschancen für einen hoffentlich erfolgreichen Prozess daher nicht abschätzen. Hoffen wir für alle Hinterbliebenen, Traumatisierten, ehemals Verletzten das der Prozess in ihrem Sinne verläuft und sie endlich mit diesem Trauma abschließen können.

  23. franbu
    Posted 13. April 2016 at 13:17 | Permalink | Antworten

    Mal ’ne dumme Frage:

    Im Still Gutachten steht auf Seite 6 unter Punkt 1.2.1, Professor Still habe den Auftrag für seine Arbeit am 2. April 2011 erhalten. Das bezieht sich auf ein Ermittlungsverfahren gegen J****** D******* und andere.

    § 78c StGB lautet

    (1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

    die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
    (…)
    jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist,

    (…)

    (2) Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.
    (3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. (…)

     

    Nach dem Unterzeichnen der Anordnung ist der Geschäftsgang wahrscheinlich, diese zum Dolmetscher weiterzuleiten. Das könnte durchaus zwei Monate dauern, bis die Übersetzung vorliegt und das Schreiben schließlich bei Still ankommt.

    Es würde jedenfalls zur Angabe der Staatsanwaltschaft passen, für die sechs nicht angeklagten Beschuldigten träte die Verjährung im Januar 2016 ein.

    Aber wie sieht es mit dem Gutachten der Firma Invita Consult aus? Wann wurde das beauftragt?

    Und gibt es vielleicht noch weitere Gutachten, von denen nichts an die Öffentlichkeit gelangt ist?

  24. Hofsetter
    Posted 13. April 2016 at 15:37 | Permalink | Antworten

    Hallo Franbu,

    wenn du INVITA Consult bei Google suchst, endest du bei einer Dame die Vita Berrer heißt, wenn du ihre Referenzen suchst, ist das Großartigste was du finden kannst eine RWE Indoorveranstaltung mit 900 Besuchern.
    Es scheint so zu sein, dass nach der Katastrophe von Duisburg, die Assgeier vom Himmel gefallen sind und der ahnungslosen Staatsanwaltschaft ihre Dienste angeboten haben.
    Dort sind sicherlich hunderttausende Euro über den Tisch gegangen.
    Die Richter des LGs haben offensichtlich gründlich gearbeitet und erkannt, dass auch an diesem ersten Gutachten von 2010 das einzig Verwertbare das Papier ist, auf dem es ausgedruckt wurde.
    Mehr Gutachten wird es nicht geben, weil die sonst dem Gericht vorgelegen hätten und die Richter hätten dazu Stellung bezogen.
    Es wird so sein wie ich es vermute, die Staatsanwaltschaft hat gegen Unschuldige ermittelt um die wahren Verantwortlichkeiten zu vertuschen.

    • franbu
      Posted 13. April 2016 at 18:38 | Permalink | Antworten

      Danke Hofsetter!
      Ich hatte deinen Hinweis erst gar nicht richtig verstanden, bin jetzt aber beim schnellen Überfliegen des Urteils auf die Seite 306 gekommen. Da wird’s auch mir klar. 🙂

  25. The Circle
    Posted 27. April 2016 at 09:25 | Permalink | Antworten

    Welch interessante Parallele: Ein Gericht kam jetzt in England zu dem Schluss, das die Katastrophe von 1989 bei der „Massenpanik“ im Fußballstadion Hillsborough nicht etwa ein Verschulden der Fans, sondern auf Fehlentscheidungen der Polizei“ zurückzuführen sei.
    Nach 27 Jahren!! Also warten wir noch – vielleicht tut sich ja im Jahre 2037 etwas?

    London. Der Tod von 96 Fans im Fußballstadion von Sheffield im Jahr 1989, eine der schlimmsten Katastrophen im Fußball, war zum Teil Schuld der Polizei. Die Geschworenen einer Untersuchungskommission zum Hillsborough-Desaster fällten am Dienstag dieses Urteil zu den Umständen der Massenpanik, die kein Unfall gewesen sei.
    Planungsfehler der Polizei hätten die Katastrophe verursacht oder dazu beigetragen, entschieden die Geschworenen. Die Fans selbst treffe ausdrücklich keine Schuld, befand die Jury.

    Eine erste Untersuchung hatte 1991 ergeben, dass für die Tragödie im Fußballstadion von Sheffield niemand verantwortlich zu machen war. 2012 hatte ein Gericht das Urteil aufgehoben und eine neue Untersuchung angeordnet. Zwei Jahre lang wertete die Jury Hunderte von Zeugenaussagen, Bildern und Videos der Katastrophe aus.

  26. Christine
    Posted 31. März 2018 at 13:45 | Permalink | Antworten

    Hallo, ich lese hier schon sehr lange mit und bin total beeindruckt, was Ihr alles zusammengetragen habt. Leider sind die letzten Beiträge ja schon älter.
    Ich würde mich sehr gerne über den laufenden Prozess austauschen, wer macht mit?
    Das, was man so über die Zeugenvernehmungen liest, macht mich zum Teil sehr wütend. Ich hab den Eindruck, wie man es rüberbringt, ist es verkehrt. Manche Zeugen haben Erinnerungslücken (kein Wunder bei so einem Trauma), wie der junge Mann, der vergessen hatte, dass er zwei Tage später bei einem Arzt war, woran ihn der Richter erinnern musste. Andere wirken sehr sachlich und nüchtern, was dann scheinbar so gewertet wird, dass sie kein Trauma davongetragen und alles überwunden haben. Andere zittern, schwitzen und werden nach kurzer Zeit wieder entlassen, sind also als Zeugen „nicht zu gebrauchen“. Wieder andere haben sich intensiv mit dem Geschehen beschäftigt, Videos angeschaut und dann heißt es, sie wären „gebrieft“ und hätten sich nachträglich Informationen angeeignet, die sie nun als ihre eigenen Erinnerungen verkaufen.
    Was meint Ihr?
    Ist hier jemand, der beim Prozess dabei ist, eventuell sogar als Zeuge oder Nebenkläger?? Würde mich sehr, sehr interessieren!

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